Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO dürfen den European Long-Term Investment Fund auch an Kleinanleger vermitteln. Das steht nun gänzlich sicher fest und lässt sich aus den FAQ entnehmen, die die BaFin jüngst zum Thema ELTIF veröffentlicht hat. Seit dem 10.01.2024 gilt die neue ELTIF-Verordnung, die die EU-Kommission im Februar vergangenen Jahres abgesegnet hatte. Darin wurden neue Regelungen für den European Long-Term Investment Fund, kurz ELTIF, festgelegt. In erster Linie bewirken diese Regelungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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