In der Berufsunfähigkeit kann eine späte Meldung des Versicherungsfalls an den Versicherer zu Leistungsbeschränkungen führen. Grund hierfür kann eine in den Versicherungsbedingungen vereinbarte Verspätungsklausel mit Meldefrist sein. Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke erklärt in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne, wie sich eine solche Klausel auswirkt. Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteHäufig nehmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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