Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Februar 2024 den Entwurf zum Aktionsplan Biodiversität 2030+ zur öffentlichen Konsultation freigegeben.
Neue globale Vereinbarung der Biodiversitätskonvention
An der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention im Dezember 2022 wurde eine neue globale Vereinbarung für biologische Vielfalt verabschiedet. Diese verfolgt die übergeordnete Vision, dass der Mensch im Jahr 2050 im Einklang mit der Natur leben und bis 2030 der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und der Trend umgekehrt werden soll. So ist ein wesentliches Ziel der neuen Vereinbarung, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche bis 2030 unter effektiven Schutz zu stellen.
Förderung der Biodiversität in Liechtenstein
Als Mitgliedstaat der Biodiversitätskonvention gilt für Liechtenstein, den neuen Zielrahmen auf nationaler Ebene umzusetzen. Entsprechend wird mit dem Aktionsplan Biodiversität 2030+ der Fahrplan des Landes zur Umsetzung der neuen globalen Vereinbarung für biologische Vielfalt festgelegt. "Liechtenstein weist eine erstaunlich hohe Artenvielfalt auf. Dennoch gibt es auch bei uns Handlungsbedarf. So sind beispielsweise über 40% aller heimischen Brutvogelarten, über 60% der Reptilien und Amphibien und sogar über 70% der Fische und Krebse auf der roten Liste der bedrohten Arten.", so Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni. Mit dem Aktionsplan Biodiversität 2030+ soll dieser negativen Entwicklung der Artenzahlen in Liechtenstein entgegengewirkt und ein wichtiger Beitrag für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität in Liechtenstein geleistet werden.
Erarbeitung mit partizipativem Vorgehen
Unter Einbezug von wichtigen Interessensgruppen, z.B. der Gemeinden, Waldbewirtschafter und Grundeigentümerinnen sowie von Naturschutz- und Wirtschaftsverbänden, wurde diskutiert, welche Ziele der neuen Vereinbarung für Liechtenstein von Relevanz sind und wie die relevanten Ziele für Liechtenstein konkret umgesetzt werden könnten. Basierend darauf wurde der vorliegende Entwurf des Aktionsplans Biodiversität 2030+ erarbeitet.
Der Aktionsplan Biodiversität 2030+ ist auf www.regierung.li im Themenbereich des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt veröffentlicht. Stellungnahmen können bis spätestens Freitag, 5. April 2024 an umwelt@regierung.li übermittelt werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Miriam Marxer, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 64 44
miriam.marxer@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915878
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Februar 2024 den Entwurf zum Aktionsplan Biodiversität 2030+ zur öffentlichen Konsultation freigegeben.
Neue globale Vereinbarung der Biodiversitätskonvention
An der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention im Dezember 2022 wurde eine neue globale Vereinbarung für biologische Vielfalt verabschiedet. Diese verfolgt die übergeordnete Vision, dass der Mensch im Jahr 2050 im Einklang mit der Natur leben und bis 2030 der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und der Trend umgekehrt werden soll. So ist ein wesentliches Ziel der neuen Vereinbarung, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche bis 2030 unter effektiven Schutz zu stellen.
Förderung der Biodiversität in Liechtenstein
Als Mitgliedstaat der Biodiversitätskonvention gilt für Liechtenstein, den neuen Zielrahmen auf nationaler Ebene umzusetzen. Entsprechend wird mit dem Aktionsplan Biodiversität 2030+ der Fahrplan des Landes zur Umsetzung der neuen globalen Vereinbarung für biologische Vielfalt festgelegt. "Liechtenstein weist eine erstaunlich hohe Artenvielfalt auf. Dennoch gibt es auch bei uns Handlungsbedarf. So sind beispielsweise über 40% aller heimischen Brutvogelarten, über 60% der Reptilien und Amphibien und sogar über 70% der Fische und Krebse auf der roten Liste der bedrohten Arten.", so Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni. Mit dem Aktionsplan Biodiversität 2030+ soll dieser negativen Entwicklung der Artenzahlen in Liechtenstein entgegengewirkt und ein wichtiger Beitrag für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität in Liechtenstein geleistet werden.
Erarbeitung mit partizipativem Vorgehen
Unter Einbezug von wichtigen Interessensgruppen, z.B. der Gemeinden, Waldbewirtschafter und Grundeigentümerinnen sowie von Naturschutz- und Wirtschaftsverbänden, wurde diskutiert, welche Ziele der neuen Vereinbarung für Liechtenstein von Relevanz sind und wie die relevanten Ziele für Liechtenstein konkret umgesetzt werden könnten. Basierend darauf wurde der vorliegende Entwurf des Aktionsplans Biodiversität 2030+ erarbeitet.
Der Aktionsplan Biodiversität 2030+ ist auf www.regierung.li im Themenbereich des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt veröffentlicht. Stellungnahmen können bis spätestens Freitag, 5. April 2024 an umwelt@regierung.li übermittelt werden.
Pressekontakt:
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Miriam Marxer, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 64 44
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