Entscheiden sich Erbengemeinschaften für den Verkauf von Immobilien, können sie ab sofort von einer neuen Gerichtsentscheidung profitieren. Die Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich seine bisherige Rechtsprechung geändert: Werden Objekte aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft verkauft, ist auf realisierte Veräußerungsgewinne keine Einkommensteuer fällig (Az. IX R 13/ 22). Im entschiedenen Fall hatte eine aus drei Angehörigen bestehende ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 BÖRSE ONLINE