Zum Altweiberfasching ein nicht seltener Anblick: die abgeschnittene Krawatte am Hemdkragen gut gekleideter Herren. Doch wann ist es zu viel des Guten? Schützt die alte Tradition grundsätzlich vor der Schadenersatzpflicht? Ein Urteil des Amtsgerichts Essen hat schon in den 80er-Jahren für Klarheit gesorgt. Ein bisschen Spaß muss sein ... so die Devise nicht nur unter stets optimistisch gestimmten und gut gelaunten Zeitgenossen, sondern auch grundsätzlich in der traditionsreichen Faschingszeit. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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