Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des CO2-Gesetzes genehmigt. Der Entwurf stützt sich auf den geltenden Stand der entsprechenden Gesetzesrevision in der Schweiz, welche noch nicht abgeschlossen ist. Damit die entsprechende Gesetzesänderung gleichzeitig wie in der Schweiz, am 1. Januar 2025, in Kraft treten kann, ist das Vernehmlassungsverfahren in Liechtenstein nun zu starten.
Die Anpassungen stehen vorwiegend in Zusammenhang mit der CO2-Abgabe und der Verminderungspflicht, der Kompensationspflicht bei fossilen Treibstoffen und des CO2-Ausstosses bei Fahrzeugen. Mit der Revision des CO2-Gesetzes müssen Autoimporteure in ihrer Fahrzeugflotte effizientere Modelle anbieten.
Mit der Vorlage kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein nach. Danach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht.
Gleichzeitig dient die Vorlage der Erreichung der Klimaziele Liechtensteins. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 55% reduziert und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März 2024.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Miriam Marxer
T +423 236 64 44
miriam.marxer@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915932
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des CO2-Gesetzes genehmigt. Der Entwurf stützt sich auf den geltenden Stand der entsprechenden Gesetzesrevision in der Schweiz, welche noch nicht abgeschlossen ist. Damit die entsprechende Gesetzesänderung gleichzeitig wie in der Schweiz, am 1. Januar 2025, in Kraft treten kann, ist das Vernehmlassungsverfahren in Liechtenstein nun zu starten.
Die Anpassungen stehen vorwiegend in Zusammenhang mit der CO2-Abgabe und der Verminderungspflicht, der Kompensationspflicht bei fossilen Treibstoffen und des CO2-Ausstosses bei Fahrzeugen. Mit der Revision des CO2-Gesetzes müssen Autoimporteure in ihrer Fahrzeugflotte effizientere Modelle anbieten.
Mit der Vorlage kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein nach. Danach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht.
Gleichzeitig dient die Vorlage der Erreichung der Klimaziele Liechtensteins. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 55% reduziert und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März 2024.
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