Berlin (ots) -
Im Jahr 2024, gut 30 Jahre nach Gründung der Europäischen Union, hat man sich in Brüssel auf eine Richtlinie zum Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt geeinigt. Folgt man dem Motto "Besser spät als nie", kann die Einigung in der Tat als Meilenstein bezeichnet werden. Die Errungenschaft wäre jedoch größer, hätte die FDP nicht mal wieder blockiert. Denn der ursprüngliche Vorstoß sah auch Regelungen beim Thema Vergewaltigung vor, wie es sie in einigen Ländern bereits gibt: Damit sexuelle Handlungen als einvernehmlich und nicht strafbar gelten, muss ihnen zugestimmt werden. Was in Schweden und Spanien schon gilt, verursacht bei Bundesjustizminister Buschmann rechtliche Bedenken. Dabei folgt eine Rechtsprechung nach dem Prinzip "Ja heißt Ja" lediglich Ansprüchen, die in der Gesellschaft bereits gelten: Sexuelle Handlungen sollten auf Konsens beruhen, alles andere ist Gewalt.
Gewalt, die jede dritte Frau in Europa schon einmal erlebt hat. Umso wichtiger, dass die EU klarstellt: Wer Grenzen überschreitet, kann sich strafbar machen - wie es etwa bei Körperverletzung, ob vorsätzlich oder fahrlässig, bereits gilt. Es ist absurd, dass bei den meisten Formen von Gewalt angenommen wird, dass sie niemand erleben möchte, von Betroffenen sexualisierter Gewalt aber erwartet wird, sich zu wehren. Was sonst selbstverständlich ist, muss es im Kontext von Gewalt gegen Frauen erst noch werden.
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Im Jahr 2024, gut 30 Jahre nach Gründung der Europäischen Union, hat man sich in Brüssel auf eine Richtlinie zum Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt geeinigt. Folgt man dem Motto "Besser spät als nie", kann die Einigung in der Tat als Meilenstein bezeichnet werden. Die Errungenschaft wäre jedoch größer, hätte die FDP nicht mal wieder blockiert. Denn der ursprüngliche Vorstoß sah auch Regelungen beim Thema Vergewaltigung vor, wie es sie in einigen Ländern bereits gibt: Damit sexuelle Handlungen als einvernehmlich und nicht strafbar gelten, muss ihnen zugestimmt werden. Was in Schweden und Spanien schon gilt, verursacht bei Bundesjustizminister Buschmann rechtliche Bedenken. Dabei folgt eine Rechtsprechung nach dem Prinzip "Ja heißt Ja" lediglich Ansprüchen, die in der Gesellschaft bereits gelten: Sexuelle Handlungen sollten auf Konsens beruhen, alles andere ist Gewalt.
Gewalt, die jede dritte Frau in Europa schon einmal erlebt hat. Umso wichtiger, dass die EU klarstellt: Wer Grenzen überschreitet, kann sich strafbar machen - wie es etwa bei Körperverletzung, ob vorsätzlich oder fahrlässig, bereits gilt. Es ist absurd, dass bei den meisten Formen von Gewalt angenommen wird, dass sie niemand erleben möchte, von Betroffenen sexualisierter Gewalt aber erwartet wird, sich zu wehren. Was sonst selbstverständlich ist, muss es im Kontext von Gewalt gegen Frauen erst noch werden.
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