Freiburg (ots) -
Die EU hat den Schutz von Frauen verbessert. Dabei ist es kein Skandal, dass sie die Strafbarkeit der Vergewaltigung nicht einheitlich regelt. Dazu hat sie schlicht keine Kompetenz. Die EU ist kein Staat. Sie hat daher nur dort Kompetenzen, wo ihr die Mitgliedsstaaten diese in den EU-Verträgen ausdrücklich eingeräumt haben. Das Strafrecht gilt dabei als besonders sensible Materie, die dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten bleiben soll. Eine Ausnahme gilt nur für wenige Deliktfelder mit "grenzüberschreitender Dimension", etwa Terrorismus, Waffen- oder Menschenhandel. Wer auf diese Zuständigkeitsgrenze der EU hinweist, wie Justizminister Marco Buschmann, ist deshalb kein Frauenfeind.
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