Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 die Stellungnahme der anlässlich der ersten Lesung vom 10. November 2023 aufgeworfenen Fragen zur Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie der Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen) verabschiedet.
Diese Vorlage dient vor allem der Umsetzung bzw. der Durchführung von Anforderungen nach dem neuen, durch die Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD) und die Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) geschaffenen Wertpapierfirmenaufsichtsregime in das Vermögensverwaltungsgesetz. Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 106/2023 hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst.
Es wurden einige wenige Fragen gestellt, insbesondere im Hinblick auf etwaige personelle Konsequenzen, die mit dem gesteigerten Aufsichtsaufwand einhergehen, auf welche in der Stellungnahme näher eingegangen wird. Die Regierung nimmt die vorliegende Stellungnahme darüber hinaus zum Anlass, Bezeichnungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anzupassen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915956
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 die Stellungnahme der anlässlich der ersten Lesung vom 10. November 2023 aufgeworfenen Fragen zur Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie der Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen) verabschiedet.
Diese Vorlage dient vor allem der Umsetzung bzw. der Durchführung von Anforderungen nach dem neuen, durch die Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD) und die Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) geschaffenen Wertpapierfirmenaufsichtsregime in das Vermögensverwaltungsgesetz. Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 106/2023 hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst.
Es wurden einige wenige Fragen gestellt, insbesondere im Hinblick auf etwaige personelle Konsequenzen, die mit dem gesteigerten Aufsichtsaufwand einhergehen, auf welche in der Stellungnahme näher eingegangen wird. Die Regierung nimmt die vorliegende Stellungnahme darüber hinaus zum Anlass, Bezeichnungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anzupassen.
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