Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 verschiedene Optimierungen innerhalb des Einbürgerungsverfahrens beschlossen mit dem Ziel, die Dauer der Staatenlosigkeit der Antragsstellerinnen und -steller im ordentlichen Verfahren zu verkürzen. Die erforderlichen Schritte im Einbürgerungsverfahren bleiben unangetastet.
Inskünftig wird der Zeitpunkt, zu dem die Antragsstellerinnen und -steller den Nachweis ihrer Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband erbringen müssen, angepasst. Dieser Nachweis ist neu erst vor der Vorlage des Antrags beim Landesfürsten zu erbringen und nicht bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Regierung. Im Weiteren stellt das Zivilstandsamt (ZSA) in Zukunft bereits nach der Verleihung des Landesbürgerrechts durch den Landesfürsten eine Bestätigung aus, welche zur Ausstellung der Reisedokumente beim Ausländer- und Passamt (APA) berechtigt. Die neuen Landesbürgerinnen und Landesbürger sind weiterhin verpflichtet, den Landesbürgereid abzugeben.
Mit diesen verfahrensrechtlichen Optimierungen verkürzt sich die Dauer der Staatenlosigkeit der Antragsstellerinnen und -steller im ordentlichen Verfahren deutlich. Konnte es bislang mehrere Monate zwischen der Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband bis zur Ausstellung der neuen liechtensteinischen Reisedokumente dauern, verkürzt sich die Dauer der Staatenlosigkeit neu in der Regel auf wenige Tage. Die Neuerungen bedürfen keiner gesetzlichen Anpassung.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
Markus.Biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915958
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 verschiedene Optimierungen innerhalb des Einbürgerungsverfahrens beschlossen mit dem Ziel, die Dauer der Staatenlosigkeit der Antragsstellerinnen und -steller im ordentlichen Verfahren zu verkürzen. Die erforderlichen Schritte im Einbürgerungsverfahren bleiben unangetastet.
Inskünftig wird der Zeitpunkt, zu dem die Antragsstellerinnen und -steller den Nachweis ihrer Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband erbringen müssen, angepasst. Dieser Nachweis ist neu erst vor der Vorlage des Antrags beim Landesfürsten zu erbringen und nicht bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Regierung. Im Weiteren stellt das Zivilstandsamt (ZSA) in Zukunft bereits nach der Verleihung des Landesbürgerrechts durch den Landesfürsten eine Bestätigung aus, welche zur Ausstellung der Reisedokumente beim Ausländer- und Passamt (APA) berechtigt. Die neuen Landesbürgerinnen und Landesbürger sind weiterhin verpflichtet, den Landesbürgereid abzugeben.
Mit diesen verfahrensrechtlichen Optimierungen verkürzt sich die Dauer der Staatenlosigkeit der Antragsstellerinnen und -steller im ordentlichen Verfahren deutlich. Konnte es bislang mehrere Monate zwischen der Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband bis zur Ausstellung der neuen liechtensteinischen Reisedokumente dauern, verkürzt sich die Dauer der Staatenlosigkeit neu in der Regel auf wenige Tage. Die Neuerungen bedürfen keiner gesetzlichen Anpassung.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
Markus.Biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100915958
© 2024 news aktuell-CH