Seit dem 06.02.2024 ist eine Verordnung in Kraft, die Altersvorsorgeeinrichtungen verpflichtet, sich bis spätestens 31.12.2024 an die Digitale Rentenübersicht anzubinden. Dies gilt für Vorsorgeeinrichtungen, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten. Die digitale Rentenübersicht soll die Menschen hierzulande dabei unterstützen, einen besseren Überblick über den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge zu erhalten. Es handelt sich dabei um ein Portal, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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