In bestimmten Fällen können Vermieter ohne berechtigtes Interesse dem Mieter kündigen. Etwa dann, wenn der Vermieter das Gebäude selbst bewohnt und es nur noch eine weitere Wohnung darin gibt. Doch selbst dann gelten rechtliche Grenzen, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Die Kündigung eines Mieters durch den Vermieter ist ein mitunter heikles Unterfangen. Hat doch der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben, dass der Vermieter nur dann kündigen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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