Aarau (ots) -
Die Strombranche erwartet, dass das Stromabkommen mehr Versorgungssicherheit, Rechtssicherheit und Mitgestaltung bringt. Der VSE stellt Forderungen, die auch die innerstaatliche Umsetzung betreffen, wie die Öffnung des Schweizer Strommarktes. Sie muss Verbrauchern Wahlfreiheit und Grundversorgern genügend Planbarkeit bringen.
Schon bald dürfte der Bundesrat das definitive Mandat verabschieden, um mit der EU ein Stromabkommen auszuhandeln. Der VSE unterstützt das. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein enges energiepolitisches Verhältnis mit der EU nebst dem Ausbau der inländischen Stromproduktion ein zentrales Puzzlestück.
Versorgungssicherheit, Marktzugang, Rechtssicherheit, Mitgestaltung
Ein Stromabkommen muss zwingend einen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten, insbesondere indem die Schweiz in die verschiedenen europäischen Plattformen und Prozesse (re-)integriert wird. Die Importfähigkeit würde dadurch verbessert und die System- und Netzstabilität gestärkt, als Folge davon unnötige und teure Versorgungsrisiken minimiert. Auch wäre eine engere Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung möglich, wodurch die teure inländische Winterreserve redimensioniert werden könnte, was tiefere Kosten zur Folge hat. Der gleichberechtigte Marktzugang der Schweiz muss dazu beitragen, dass die durch die Marktintegration heute ausschliesslich in der EU anfallenden Effizienzgewinne auch in der Schweiz zu einer Reduktion von Kosten und Risiken beitragen.
Ferner muss ein Stromabkommen für die Zukunft Rechtssicherheit schaffen und insbesondere Schutz bieten vor willkürlichen Entscheiden, was bis dato nicht der Fall ist. Schliesslich erwartet der VSE die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Schweiz bzw. der Schweizer Akteure in den verschiedenen wichtigen Gremien des gemeinsamen Binnenmarkts (ENTSO-E, ACER und DSO-Entity). Die Schweizer Akteure dürfen nicht länger schlechter gestellt sein als jene in den Nachbarländern.
Strommarktöffnung: Wahlfreiheit für Verbraucher
Eine Bedingung seitens der EU für den Abschluss eines Stromabkommens ist die Strommarktöffnung. Die Strommarktöffnung würde die gesamte Strombranche betreffen, weshalb sie zwingend in die Überlegungen zur innenpolitischen Umsetzung miteinzubeziehen ist. Die Diskussion darüber läuft bereits mit hohem Tempo. Heute fand an einem von Bundesrat Albert Rösti einberufenen runden Tisch ein erster Austausch dazu statt, an dem der VSE teilnahm. Der VSE anerkennt den politischen Wunsch nach einer Grundversorgung und ist überzeugt, dass eine praktikable und allseits akzeptable Strommarktöffnung möglich ist und hat bereits verschiedene Umsetzungsmodelle für eine innerstaatliche Regelung skizziert.
Entscheidend wird sein, dass klare Spielregeln herrschen, die den grundversorgten Kunden (Haushalte, KMU, alle mit einem Jahresverbrauch unter 100 MWh) Wahlfreiheit garantieren - also die Möglichkeiten eröffnen, in der Grundversorgung zu verbleiben, den Grundversorger zu wechseln oder in den freien Markt zu gehen -, und gleichzeitig den Grundversorgern, also den Stromlieferanten, genügend Planbarkeit insb. für die Strombeschaffung geben. Schliesslich muss die Regulierung möglichst stabile Strompreise ermöglichen und vor missbräuchlicher Strompreisbildung schützen.
Grundlage für Wasserstoff-Zusammenarbeit legen
Darüber hinaus würde es der VSE begrüssen, wenn im Kontext der Verhandlungen eine Absichtserklärung über die Aufnahme des Themas Wasserstoff nach Abschluss des Stromabkommens angestrebt wird. Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zu einer CO2-neutralen Energieversorgung und damit zum Netto-Null-Ziel der Schweiz leisten. Der VSE geht davon aus, dass die inländische Wasserstoffproduktion die Nachfrage nicht decken kann. Aus diesem Grund muss ein möglichst günstiger und ungehinderter Zugang zum entstehenden europäischen Wasserstoff-Backbone (Wasserstoffwirtschaft und -infrastruktur) sichergestellt werden.
- VSE Positionen zu den Verhandlungsleitlinien für ein Stromabkommen (https://www.strom.ch/de/dokument/verhandlungsleitlinien-zum-stromabkommen-positionen-des-vse)
- Begleitbrief zu den VSE Positionen (https://www.strom.ch/de/dokument/verhandlungsleitlinien-zum-stromabkommen-begleitbrief-zu-den-positionen-des-vse)
Pressekontakt:
Claudia Egli, Bereichsleiterin Kommunikation
Tel. +41 62 825 25 30, claudia.egli@strom.ch
Original-Content von: VSE / AES, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100003757/100916027
Die Strombranche erwartet, dass das Stromabkommen mehr Versorgungssicherheit, Rechtssicherheit und Mitgestaltung bringt. Der VSE stellt Forderungen, die auch die innerstaatliche Umsetzung betreffen, wie die Öffnung des Schweizer Strommarktes. Sie muss Verbrauchern Wahlfreiheit und Grundversorgern genügend Planbarkeit bringen.
Schon bald dürfte der Bundesrat das definitive Mandat verabschieden, um mit der EU ein Stromabkommen auszuhandeln. Der VSE unterstützt das. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein enges energiepolitisches Verhältnis mit der EU nebst dem Ausbau der inländischen Stromproduktion ein zentrales Puzzlestück.
Versorgungssicherheit, Marktzugang, Rechtssicherheit, Mitgestaltung
Ein Stromabkommen muss zwingend einen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten, insbesondere indem die Schweiz in die verschiedenen europäischen Plattformen und Prozesse (re-)integriert wird. Die Importfähigkeit würde dadurch verbessert und die System- und Netzstabilität gestärkt, als Folge davon unnötige und teure Versorgungsrisiken minimiert. Auch wäre eine engere Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung möglich, wodurch die teure inländische Winterreserve redimensioniert werden könnte, was tiefere Kosten zur Folge hat. Der gleichberechtigte Marktzugang der Schweiz muss dazu beitragen, dass die durch die Marktintegration heute ausschliesslich in der EU anfallenden Effizienzgewinne auch in der Schweiz zu einer Reduktion von Kosten und Risiken beitragen.
Ferner muss ein Stromabkommen für die Zukunft Rechtssicherheit schaffen und insbesondere Schutz bieten vor willkürlichen Entscheiden, was bis dato nicht der Fall ist. Schliesslich erwartet der VSE die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Schweiz bzw. der Schweizer Akteure in den verschiedenen wichtigen Gremien des gemeinsamen Binnenmarkts (ENTSO-E, ACER und DSO-Entity). Die Schweizer Akteure dürfen nicht länger schlechter gestellt sein als jene in den Nachbarländern.
Strommarktöffnung: Wahlfreiheit für Verbraucher
Eine Bedingung seitens der EU für den Abschluss eines Stromabkommens ist die Strommarktöffnung. Die Strommarktöffnung würde die gesamte Strombranche betreffen, weshalb sie zwingend in die Überlegungen zur innenpolitischen Umsetzung miteinzubeziehen ist. Die Diskussion darüber läuft bereits mit hohem Tempo. Heute fand an einem von Bundesrat Albert Rösti einberufenen runden Tisch ein erster Austausch dazu statt, an dem der VSE teilnahm. Der VSE anerkennt den politischen Wunsch nach einer Grundversorgung und ist überzeugt, dass eine praktikable und allseits akzeptable Strommarktöffnung möglich ist und hat bereits verschiedene Umsetzungsmodelle für eine innerstaatliche Regelung skizziert.
Entscheidend wird sein, dass klare Spielregeln herrschen, die den grundversorgten Kunden (Haushalte, KMU, alle mit einem Jahresverbrauch unter 100 MWh) Wahlfreiheit garantieren - also die Möglichkeiten eröffnen, in der Grundversorgung zu verbleiben, den Grundversorger zu wechseln oder in den freien Markt zu gehen -, und gleichzeitig den Grundversorgern, also den Stromlieferanten, genügend Planbarkeit insb. für die Strombeschaffung geben. Schliesslich muss die Regulierung möglichst stabile Strompreise ermöglichen und vor missbräuchlicher Strompreisbildung schützen.
Grundlage für Wasserstoff-Zusammenarbeit legen
Darüber hinaus würde es der VSE begrüssen, wenn im Kontext der Verhandlungen eine Absichtserklärung über die Aufnahme des Themas Wasserstoff nach Abschluss des Stromabkommens angestrebt wird. Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zu einer CO2-neutralen Energieversorgung und damit zum Netto-Null-Ziel der Schweiz leisten. Der VSE geht davon aus, dass die inländische Wasserstoffproduktion die Nachfrage nicht decken kann. Aus diesem Grund muss ein möglichst günstiger und ungehinderter Zugang zum entstehenden europäischen Wasserstoff-Backbone (Wasserstoffwirtschaft und -infrastruktur) sichergestellt werden.
- VSE Positionen zu den Verhandlungsleitlinien für ein Stromabkommen (https://www.strom.ch/de/dokument/verhandlungsleitlinien-zum-stromabkommen-positionen-des-vse)
- Begleitbrief zu den VSE Positionen (https://www.strom.ch/de/dokument/verhandlungsleitlinien-zum-stromabkommen-begleitbrief-zu-den-positionen-des-vse)
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