BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU hat die Grundlage für die Nutzung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine geschaffenen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte, wurden am Montag zwei Gesetzestexte dafür angenommen. Sie regeln unter anderem, dass außerordentliche Erträge aus der Verwahrung der Zentralbank künftig gesondert aufbewahrt werden müssen. In einem zweiten Schritt ist dann geplant, Erträge für den Wiederaufbau der von Russland angegriffenen Ukraine bereitzustellen.
Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 200 Milliarden der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen. Das in Brüssel ansässige Finanzinstitut Euroclear hatte zuletzt mitgeteilt, 2023 rund 4,4 Milliarden Euro an Zinseinnahmen gemacht zu haben, die in Verbindung zu Russlandsanktionen stehen. Euroclear ist in der EU das mit Abstand wichtigste Institut, das Vermögenswerte der russischen Zentralbank verwahrt.
EU-Beamte betonen unterdessen, dass es bei dem Projekt zunächst einmal nur um Einnahmen gehe, die Euroclear außerplanmäßig wegen der EU-Sanktionen gegen die russische Zentralbank mache. Es ist demnach vorerst keine Enteignung im eigentlichen Sinne geplant.
Als ein Grund dafür gelten rechtliche Bedenken und wahrscheinliche Vergeltungsmaßnahmen. Moskau hatte die EU bereits im vergangenen Jahr davor gewarnt, das Eigentum des russischen Staates oder russischer Bürger zu konfiszieren. Denkbar wäre es beispielsweise, dass dann auch in Russland tätige Unternehmen aus EU-Ländern zwangsenteignet werden. Zudem könnte eine direkte Nutzung der russischen Vermögenswerte auch dazu führen, dass andere Staaten und Anleger das Vertrauen in den europäischen Finanzplatz verlieren und Vermögen aus der EU abziehen.
Den EU-Angaben vom Montag zufolge könnten die Erträge aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder künftig über den EU-Haushalt an das geplante neue Finanzinstrument zur Unterstützung der Ukraine weitergeleitet werden. Die sogenannte Ukraine-Fazilität soll bis Ende 2027 Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro ermöglichen./aha/DP/he