Barrierefreiheit in Wohnkomplexen ist für den Gesetzgeber ein hohes Gut. So zumindest ist es im Wohnungseigentumsgesetz festgeschrieben. Die Reichweite der Vorschrift geht sogar so weit, dass Einzeleigentümer gegen den Willen der Gemeinschaft umbauen können, wie ein aktuelles BGH-Urteil zeigt. Drei Jahre nach einer umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes u. a. zur Erleichterung von Modernisierungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Einzeleigentümer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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