Berlin (ots) -
Die heute von der BKM vorgestellten Vorschläge sind unausgewogen und lassen wiederholt die Anliegen der privaten Medienanbieter als wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette weitgehend unberücksichtigt.
Mit den vorgelegten Entwürfen kommt die BKM ihrer Verantwortung, einen Interessensausgleich für das Funktionieren der Gesamtbranche zu finden, nicht nach. Auch auf Sender- und Streaming-Seite besteht die erhebliche Gefahr einer Vielfaltsgefährdung, wenn Anbieter ihre Investitionen in einem sich entwickelnden, hochintensiven Wettbewerbsmarkt der Abrufangebote nicht mehr wirtschaftlich nachhaltig gestalten können. Die Politik sollte diesen Markt durch ein kluges Steueranreizmodell gestalten. Die jetzt geplante Kombination mit einer viel zu hohen Investitionsverpflichtung und unzähligen Subquoten für z. B. Kinofilme, unabhängige Produktionen oder Rechteteilung greift tief in die Angebotshoheit der betroffenen Anbieter ein und wird den Filmstandort Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten nicht nach vorne bringen.
Für die privaten Medienanbieter steht die Ausrichtung ihrer Angebote nach den Wünschen ihrer Zuschauer:innen und Nutzer:innen im Vordergrund. Eine Investitionslenkung mit mehr Bürokratie und (Über-)Regulierung ist kontraproduktiv und verkennt die Marktrealitäten. Vielmehr sollte die erhebliche Gefahr, gute Ideen eines Anreizmodells durch die Investitionsverpflichtung vollständig abzudämpfen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt werden.
Auf zusätzliche, in den Entwürfen ebenfalls vorgesehene Belastungen der Rundfunkanbieter durch Begrenzung des eigenen Finanzierungsanteils an steuerbegünstigten Filmvorhaben oder durch Abschaffung der höchst effektiven Medialeistungen zur Bewerbung von Kinofilmen sollte verzichtet werden.
Über VAUNET:
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 160 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote. Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E | hs@schultz-kommunikation.com
VAUNET - Verband Privater Medien e.V.
Stromstraße 1, 10555 Berlin
Rue des Deux Eglises 26, B-1000 Bruxelles - Büro Brüssel
T | +49 30 3 98 80-0, F | +49 30 3 98 80-148
E | info@vau.net
www.vau.net
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/6895/5713354
Die heute von der BKM vorgestellten Vorschläge sind unausgewogen und lassen wiederholt die Anliegen der privaten Medienanbieter als wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette weitgehend unberücksichtigt.
Mit den vorgelegten Entwürfen kommt die BKM ihrer Verantwortung, einen Interessensausgleich für das Funktionieren der Gesamtbranche zu finden, nicht nach. Auch auf Sender- und Streaming-Seite besteht die erhebliche Gefahr einer Vielfaltsgefährdung, wenn Anbieter ihre Investitionen in einem sich entwickelnden, hochintensiven Wettbewerbsmarkt der Abrufangebote nicht mehr wirtschaftlich nachhaltig gestalten können. Die Politik sollte diesen Markt durch ein kluges Steueranreizmodell gestalten. Die jetzt geplante Kombination mit einer viel zu hohen Investitionsverpflichtung und unzähligen Subquoten für z. B. Kinofilme, unabhängige Produktionen oder Rechteteilung greift tief in die Angebotshoheit der betroffenen Anbieter ein und wird den Filmstandort Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten nicht nach vorne bringen.
Für die privaten Medienanbieter steht die Ausrichtung ihrer Angebote nach den Wünschen ihrer Zuschauer:innen und Nutzer:innen im Vordergrund. Eine Investitionslenkung mit mehr Bürokratie und (Über-)Regulierung ist kontraproduktiv und verkennt die Marktrealitäten. Vielmehr sollte die erhebliche Gefahr, gute Ideen eines Anreizmodells durch die Investitionsverpflichtung vollständig abzudämpfen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt werden.
Auf zusätzliche, in den Entwürfen ebenfalls vorgesehene Belastungen der Rundfunkanbieter durch Begrenzung des eigenen Finanzierungsanteils an steuerbegünstigten Filmvorhaben oder durch Abschaffung der höchst effektiven Medialeistungen zur Bewerbung von Kinofilmen sollte verzichtet werden.
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