Berlin - Aus der Union kommt Kritik an der Ausweitung des Familiennachzugs auf Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften. "Ich sehe die Ausdehnung des Familiennachzugs aus Nicht-EU-Staaten kritisch", sagte die für Innenpolitik zuständige Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), der "Welt".
"Insbesondere wenn die Eltern und Schwiegereltern allein auf den Verdienst der Fachkraft angewiesen sind oder selbst nur über geringes Einkommen verfügen." Diese Regelung könne zu einer "erneuten nicht gewünschten Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme führen".
Die Ampel-Fraktionen begrüßen die neuen Nachzugsmöglichkeiten, Misbah Khan, Fachpolitikerin der Grünen, sagte der Zeitung: "Studien zeigen, dass familiäre Verpflichtungen im Heimatland ein häufiger Grund dafür sind, dass internationale Fachkräfte wieder aus Deutschland abwandern." Deshalb habe man im parlamentarischen Verfahren verankert: "Wer für den Lebensunterhalt von Eltern oder Schwiegereltern sorgen kann, soll sich nicht zwischen Job oder Familie entscheiden müssen. Wir wollen, dass Menschen ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland finden."
SPD-Innenpolitiker Hakan Demir sagte der "Welt": "Ich halte die Ausdehnung des Familiennachzugs für die Eltern von Fachkräften für sinnvoll. Die Regelung beschränkt sich erst einmal nur auf neu einwandernde Fachkräfte und auf Menschen, die den Lebensunterhalt nicht nur für sich, sondern auch für die Eltern eigenständig sichern können." Dies werde voraussichtlich eine kleine Gruppe mit sehr hoher Qualifikation betreffen. In diesen Fällen könne der Elternnachzug aber ein wichtiger Pluspunkt für die Entscheidung für Deutschland sein. "Auch im Alter für die eigenen Eltern da sein, Großeltern, die nah bei den Enkeln aufwachsen - das wünschen sich auch viele internationale Fachkräfte", sagte der Sozialdemokrat.
Ann-Veruschka Jurisch (FDP) sagte der "Welt": "Wir beobachten genau, wie sich das neue Gesetz in der Praxis entfaltet. Australier, Japaner oder Südafrikaner kommen nicht zu uns, wenn sie nicht auch ihre Familien mitbringen können." Der Familiennachzug sei an den Aufenthaltstitel der Fachkraft gebunden, sollte dieser erlöschen, müsse auch die Familie der Fachkraft wieder gehen. "Sollten wir feststellen, dass der Familiennachzug zum Problem wird, dann werden wir nachsteuern."
Der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer, sagte der Zeitung: "Falls die nachgezogene Verwandtschaft einer ausländischen Fachkraft nicht länger vom Einkommen dieser Fachkraft unterhalten werden kann, sollten diese Personen das Land wieder verlassen müssen. Unter keinen Umständen sollte sich durch den Nachzug ein Anspruch auf Leistungen ableiten lassen."
Auf die Frage der "Welt" an das Bundesinnenministerium, wie der Staat reagiere, falls eine Fachkraft nach einigen Jahren im Land nicht mehr mit seinem Gehalt für Eltern oder Schwiegereltern sorgen könne, teilte ein Sprecher mit: "Wenn der Sohn oder Schwiegersohn beziehungsweise die Tochter oder Schwiegertochter nicht mehr für deren Lebensunterhalt aufkommen kann, bleibt den nachgezogenen Eltern oder Schwiegereltern die Möglichkeit, ihren jeweiligen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, oder ein Dritter verpflichtet sich, für den Unterhalt aufzukommen."
"Insbesondere wenn die Eltern und Schwiegereltern allein auf den Verdienst der Fachkraft angewiesen sind oder selbst nur über geringes Einkommen verfügen." Diese Regelung könne zu einer "erneuten nicht gewünschten Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme führen".
Die Ampel-Fraktionen begrüßen die neuen Nachzugsmöglichkeiten, Misbah Khan, Fachpolitikerin der Grünen, sagte der Zeitung: "Studien zeigen, dass familiäre Verpflichtungen im Heimatland ein häufiger Grund dafür sind, dass internationale Fachkräfte wieder aus Deutschland abwandern." Deshalb habe man im parlamentarischen Verfahren verankert: "Wer für den Lebensunterhalt von Eltern oder Schwiegereltern sorgen kann, soll sich nicht zwischen Job oder Familie entscheiden müssen. Wir wollen, dass Menschen ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland finden."
SPD-Innenpolitiker Hakan Demir sagte der "Welt": "Ich halte die Ausdehnung des Familiennachzugs für die Eltern von Fachkräften für sinnvoll. Die Regelung beschränkt sich erst einmal nur auf neu einwandernde Fachkräfte und auf Menschen, die den Lebensunterhalt nicht nur für sich, sondern auch für die Eltern eigenständig sichern können." Dies werde voraussichtlich eine kleine Gruppe mit sehr hoher Qualifikation betreffen. In diesen Fällen könne der Elternnachzug aber ein wichtiger Pluspunkt für die Entscheidung für Deutschland sein. "Auch im Alter für die eigenen Eltern da sein, Großeltern, die nah bei den Enkeln aufwachsen - das wünschen sich auch viele internationale Fachkräfte", sagte der Sozialdemokrat.
Ann-Veruschka Jurisch (FDP) sagte der "Welt": "Wir beobachten genau, wie sich das neue Gesetz in der Praxis entfaltet. Australier, Japaner oder Südafrikaner kommen nicht zu uns, wenn sie nicht auch ihre Familien mitbringen können." Der Familiennachzug sei an den Aufenthaltstitel der Fachkraft gebunden, sollte dieser erlöschen, müsse auch die Familie der Fachkraft wieder gehen. "Sollten wir feststellen, dass der Familiennachzug zum Problem wird, dann werden wir nachsteuern."
Der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer, sagte der Zeitung: "Falls die nachgezogene Verwandtschaft einer ausländischen Fachkraft nicht länger vom Einkommen dieser Fachkraft unterhalten werden kann, sollten diese Personen das Land wieder verlassen müssen. Unter keinen Umständen sollte sich durch den Nachzug ein Anspruch auf Leistungen ableiten lassen."
Auf die Frage der "Welt" an das Bundesinnenministerium, wie der Staat reagiere, falls eine Fachkraft nach einigen Jahren im Land nicht mehr mit seinem Gehalt für Eltern oder Schwiegereltern sorgen könne, teilte ein Sprecher mit: "Wenn der Sohn oder Schwiegersohn beziehungsweise die Tochter oder Schwiegertochter nicht mehr für deren Lebensunterhalt aufkommen kann, bleibt den nachgezogenen Eltern oder Schwiegereltern die Möglichkeit, ihren jeweiligen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, oder ein Dritter verpflichtet sich, für den Unterhalt aufzukommen."
© 2024 dts Nachrichtenagentur