Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren Jugendfußballtrainers wegen Sexual- und Körperverletzungstaten teilweise aufgehoben. Grund dafür sei ein Verfahrensfehler, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.
Die Revision des Angeklagten führte demnach zur Aufhebung seiner Verurteilung in sieben Fällen. Die Verurteilung in weiteren 62 Fällen sowie die hierfür zugemessenen Einzelstrafen wurden unterdessen vom Gericht bestätigt.
Der Angeklagte hatte mit einer Verfahrensrüge beanstandet, an einem Hauptverhandlungstag sei die Öffentlichkeit nach der Vernehmung eines Geschädigten und vor der erneuten Vernehmung eines medizinischen Sachverständigen nicht wiederhergestellt worden. Über die sieben aufgehobenen Fälle, die Gesamtstrafe sowie eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Einziehungsentscheidung muss nunmehr eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts Frankfurt neu verhandeln und entscheiden.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Demzufolge soll der langjährige Jugendfußballtrainer Kinder und Jugendliche mittels eines vorgespiegelten Bedrohungsszenarios dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Teilweise soll er sie auch heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt und sie anschließend sexuell missbraucht haben.
Die Revision des Angeklagten führte demnach zur Aufhebung seiner Verurteilung in sieben Fällen. Die Verurteilung in weiteren 62 Fällen sowie die hierfür zugemessenen Einzelstrafen wurden unterdessen vom Gericht bestätigt.
Der Angeklagte hatte mit einer Verfahrensrüge beanstandet, an einem Hauptverhandlungstag sei die Öffentlichkeit nach der Vernehmung eines Geschädigten und vor der erneuten Vernehmung eines medizinischen Sachverständigen nicht wiederhergestellt worden. Über die sieben aufgehobenen Fälle, die Gesamtstrafe sowie eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Einziehungsentscheidung muss nunmehr eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts Frankfurt neu verhandeln und entscheiden.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Demzufolge soll der langjährige Jugendfußballtrainer Kinder und Jugendliche mittels eines vorgespiegelten Bedrohungsszenarios dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Teilweise soll er sie auch heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt und sie anschließend sexuell missbraucht haben.
© 2024 dts Nachrichtenagentur