Vaduz (ots) -
Am Mittwoch, 14. Februar 2024 unterzeichnete Liechtenstein das Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag anlässlich der hochrangigen Unterzeichnungskonferenz in Den Haag. Ziel dieses neuen Rechtshilfevertrags ist es, eine Rechtslücke in der internationalen Strafverfolgung zu schliessen. Das Abkommen ermöglicht die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Untersuchung und Verfolgung der schwersten internationalen Verbrechen, zu denen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, das Aggressionsverbrechen und weitere Verbrechen gehören. Botschafter Martin Frick, Leiter des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, unterzeichnete das Abkommen für Liechtenstein. Neben Liechtenstein gehörten über weitere 30 Staaten, darunter die Schweiz, Österreich und Deutschland, zu den erstunterzeichnenden Staaten.
Seit 2018 hatte sich Liechtenstein aktiv an den Verhandlungen zu diesem neuen multilateralen Abkommen beteiligt. Am 26. Mai 2023 gelang es schliesslich, den Text des Abkommens - nach zweiwöchigen intensiven Verhandlungen in Ljubljana - im Konsens zu verabschieden. Das Abkommen verbessert die internationale Zusammenarbeit insbesondere durch das gemeinsame Verständnis über die Definition der internationalen Verbrechen, zu denen zusammengearbeitet wird. Ebenso wird die Zusammenarbeit durch die Verpflichtung zur Verfolgung dieser Verbrechen sowie zur gegenseitigen Unterstützung durch Auslieferungen, Rechtshilfe und Übernahme der Vollstreckung von Freiheitsstrafen sowie der Abgrenzung internationaler Zuständigkeiten gefördert.
Im Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist zwar die Zusammenarbeit von Staaten mit dem Gerichtshof geregelt, allerdings fehlen Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Diese Rechtslücke wird mit dem neuen Abkommen nun geschlossen. Bei diesem Abkommen handelt es sich daher um eine zentrale Weiterentwicklung im Bereich der Strafverfolgung internationaler Verbrechen - ein Schwerpunktthema der liechtensteinischen Aussenpolitik.
Im Rahmen der Verhandlungen hatte sich Liechtenstein sich mit seinen Partnern erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Aggressionsverbrechen Eingang in das Abkommen fand. Durch die Aufnahme in das Abkommen wird das Kernverbrechen der Aggression weiter im Völkerrecht verankert.
Pressekontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Karin Lingg, Leiterin Abteilung für Sicherheit und Menschenrechte,
T +423 236 60 52
karin.lingg@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916126
Am Mittwoch, 14. Februar 2024 unterzeichnete Liechtenstein das Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag anlässlich der hochrangigen Unterzeichnungskonferenz in Den Haag. Ziel dieses neuen Rechtshilfevertrags ist es, eine Rechtslücke in der internationalen Strafverfolgung zu schliessen. Das Abkommen ermöglicht die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Untersuchung und Verfolgung der schwersten internationalen Verbrechen, zu denen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, das Aggressionsverbrechen und weitere Verbrechen gehören. Botschafter Martin Frick, Leiter des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, unterzeichnete das Abkommen für Liechtenstein. Neben Liechtenstein gehörten über weitere 30 Staaten, darunter die Schweiz, Österreich und Deutschland, zu den erstunterzeichnenden Staaten.
Seit 2018 hatte sich Liechtenstein aktiv an den Verhandlungen zu diesem neuen multilateralen Abkommen beteiligt. Am 26. Mai 2023 gelang es schliesslich, den Text des Abkommens - nach zweiwöchigen intensiven Verhandlungen in Ljubljana - im Konsens zu verabschieden. Das Abkommen verbessert die internationale Zusammenarbeit insbesondere durch das gemeinsame Verständnis über die Definition der internationalen Verbrechen, zu denen zusammengearbeitet wird. Ebenso wird die Zusammenarbeit durch die Verpflichtung zur Verfolgung dieser Verbrechen sowie zur gegenseitigen Unterstützung durch Auslieferungen, Rechtshilfe und Übernahme der Vollstreckung von Freiheitsstrafen sowie der Abgrenzung internationaler Zuständigkeiten gefördert.
Im Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist zwar die Zusammenarbeit von Staaten mit dem Gerichtshof geregelt, allerdings fehlen Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Diese Rechtslücke wird mit dem neuen Abkommen nun geschlossen. Bei diesem Abkommen handelt es sich daher um eine zentrale Weiterentwicklung im Bereich der Strafverfolgung internationaler Verbrechen - ein Schwerpunktthema der liechtensteinischen Aussenpolitik.
Im Rahmen der Verhandlungen hatte sich Liechtenstein sich mit seinen Partnern erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Aggressionsverbrechen Eingang in das Abkommen fand. Durch die Aufnahme in das Abkommen wird das Kernverbrechen der Aggression weiter im Völkerrecht verankert.
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