Beschluss
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt
Wegen Nichterfüllung von Pflichten aus der Zulassung wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Stammaktien, lieferbar in Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat, der
Omron Corporation (ISIN: DE0008647488), Kyoto, Japan,
zum regulierten Markt (General Standard) mit Ablauf des 20. Februar 2024 widerrufen.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 15. Februar 2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt
Wegen Nichterfüllung von Pflichten aus der Zulassung wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Stammaktien, lieferbar in Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat, der
Omron Corporation (ISIN: DE0008647488), Kyoto, Japan,
zum regulierten Markt (General Standard) mit Ablauf des 20. Februar 2024 widerrufen.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 15. Februar 2024
Frankfurter Wertpapierbörse
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