
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt
Wegen Nichterfüllung von Pflichten aus der Zulassung wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Stammaktien, lieferbar in Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat, der
Omron Corporation (ISIN: DE0008647488), Kyoto, Japan,
zum regulierten Markt (General Standard) mit Ablauf des 20. Februar 2024 widerrufen.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 15. Februar 2024
Frankfurter Wertpapierbörse
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