Die Abgabefristen für die fiskalische Pflichtaufgabe werden dieses Jahr erneut verkürzt. Diese sechs Punkte sollten Steuerpflichtige jetzt beachten 1. Grundregel Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen läuft jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein damit beauftrag, verschiebt sich der Stichtag auf Ende Februar des übernächsten Jahres. In der Corona-Zeit wurden die Abgabefristen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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