PARIS (dpa-AFX) - Der französische Staatsrat hat den Weg frei gemacht für die umstrittene Endlagerung von Giftmüll an der Grenze zu Deutschland: Die Richter hoben einen vom Straßburger Verwaltungsgericht per Eilentscheid verhängten Stopp auf. Dafür gebe es keine Dringlichkeit, urteilte der Staatsrat am Freitag, wie die Zeitung "Les Dernières Nouvelles d'Asace" am Samstag berichtete.
In der Deponie wurde seit 1999 gegen den Protest von Umweltschützern und Bürgerinitiativen Giftmüll wie Zyankali, Arsen und Quecksilber gelagert. 2002 brach in 535 Metern Tiefe ein Feuer aus, das erst nach Tagen gelöscht werden konnte. Seither ist die Anlage geschlossen.
Der Staatsrat als höchstes französisches Verwaltungsgericht erklärte, den in dem ehemaligen Kalibergwerk in Wittelsheim nahe Mulhouse eingelagerten Giftmüll dort dauerhaft zu belassen und mit Beton zu versiegeln, sei aus Expertensicht zudem der beste Weg, die Umwelt vor Belastungen zu schützen. Das Pariser Umweltministerium war gegen den von dem Straßburger Gericht verhängten vorläufigen Stopp vorgegangen.
Das Gericht in Straßburg hatte in einem Eilentscheid festgestellt, eine Endlagerung verstoße gegen Umweltrecht. Die Möglichkeit, den eingelagerten Müll zurückzuholen, werde durch das Vorhaben ebenso wenig gewährleistet wie der Schutz des Grundwassers.
Das juristische Tauziehen um die Giftmülldeponie, die auch in Baden-Württemberg für Besorgnis sorgt, dürfte trotz der höchstrichterlichen Entscheidung aus Paris andauern. Nach dem Eilentscheid steht ein Urteil des Straßburger Gerichts in der Hauptsache noch aus. Bislang hatte auch das Departement Haut-Rhin in Colmar an den Plänen zur dauerhaften Endlagerung festgehalten, obwohl der Verwaltungsgerichtshof in Nancy sowie das Straßburger Gericht 2021 und 2022 bereits drei Mal gegen das Vorhaben urteilten.
Die Deponie war auf bis zu 320 000 Tonnen giftigen Mülls ausgelegt. Zuletzt befanden sich knapp 42 000 Tonnen Müll darin, gelagert in großen Säcken und Tonnen./evs/DP/zb