Die DUH unterstützt die Klage eines Berliner Mieters gegen ein Verbot eines Balkonkraftwerks. Die Organisation kritisiert, dass im geplanten Gesetz ein Anspruch von Mieter:innen zur Anbringung von Balkonkraftwerken vorgesehen ist, dieser aber nicht durch konkrete Kriterien hinterlegt ist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Mieter aus Berlin bei seiner Klage gegen die Wohnungsgenossenschaft DPF Berlin, die die Anbringung eines Balkonkraftwerks untersagt hatte. Ziel ist eine Grundsatzentscheidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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