Zürich - Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben. Es weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück; diese muss nun eine neue Anklage erheben. Das Bezirksgericht Zürich hatte Vincenz und vier Geschäftspartner im April 2022 zu teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dabei seien aber zentrale Ansprüche auf rechtliches ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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