Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und ein inhaltlich ähnlicher Entwurf der CDU/CSU wurden bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss einhellig begrüßt. Der Deutsche Mieterbund monierte allerdings, ebenso wie im Vorfeld bereits die Deutsche Umwelthilfe, der Entwurf sei bei möglichen Gründen zur Untersagung von Photovoltaik auf Balkonen nicht konkret genug. Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht dies anders.Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Montagabend in einer öffentlichen Anhörung die künftige Gesetzgebung zu Steckersolargeräten beraten. Außerhalb der Ausschusssitzung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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