Beschluss
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A2GS40) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23.02.2024 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 20.02.2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A2GS40) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23.02.2024 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 20.02.2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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