Bern (ots) -
Den Lärm an der Quelle reduzieren durch die Senkung des Tempolimits: Dies wäre der effektivste Weg, um die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen voranzutreiben und gleichzeitig die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Doch nach dem Ständerat will auch die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) nichts davon wissen. Auch sie bevorzugt im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) das Bauen einseitig.
Das Raumplanungsgesetz verlangt verdichtetes Bauen. Damit kann auch der Wohnungsknappheit entgegengewirkt werden. Viele Bauprojekte sind aber wegen Einsprachen aufgrund von Lärm blockiert.
Gleichzeitig wollen die Städte die Bevölkerung und Wirtschaft vor übermässigem Lärm schützen und ihre Lebensqualität bzw. gute Rahmenbedingungen sicherstellen. Dies alles unter einen Hut zu bringen, ist eine grosse Herausforderung. Mit der USG-Reform könnten auf Bundesebene wichtige Weichen gestellt werden. Die UREK-N hat dies - wie schon der Ständerat - nicht zufriedenstellend getan und die Lärmreduktion an der Quelle abgelehnt.
Effektivste Lösung: Temporeduktion im Verkehr
Denn der mit Abstand grösste Verursacher von Lärm ist der Strassenverkehr. Die wirkungsvollste, günstigste und am einfachsten umzusetzende Massnahme zur Lärmreduktion ist die Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Die Städte fordern deshalb vom Bund mehr Spielraum, damit sie entsprechende Massnahmen autonom und einfach umsetzen können. Damit würden lärmbedingte Einsprachen reduziert werden und mehr Bauprojekte bewilligt. Der Städteverband wird sich im Nationalrat dafür einsetzen, dass der Siedlungsraum gestärkt wird und die Städte d ihren Beitrag den Lärm an der Quelle zu reduzieren leisten können.
"Lüftungsfensterpraxis" als Königsweg
Mit Geschwindigkeitsreduktionen können viele Probleme gelöst werden, jedoch nicht alle. Zusätzlich braucht es eine verbindliche Klärung der Lärmvorschriften bei Bauvorhaben, damit mehr Bauprojekte bewilligungsfähig werden. Die Städte favorisieren dabei die sogenannte "Lüftungsfensterpraxis". Diese verlangt unter anderem: Die Grenzwerte müssen eingehalten werden, damit ein Fenster in jedem Raum geöffnet werden kann. Diese Lärmoptimierung wären von Kompensationsmassnahmen begleitet. Die Kommission schickt diese Praxis bachab. Sie möchte bei kontrollierter Lüftung ohne Möglichkeit die Fenster zu öffnen Erleichterungen gewähren oder einen privaten ruhigen Aussenraum zur Verfügung stellen. Dabei soll mindestens in einem Raum pro Wohnung ein Fenster geöffnet werden können.
Folgt der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission, verpasst er eine grosse Chance, um Siedlungsentwicklung und Lebensqualität zu verbinden. Denn Lärm beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität von mehr als 1 Million Menschen in der Schweiz, sondert führt auch zu einem enormen volkswirtschaftlichen Schaden. Gemäss Bundesamt für Umwelt sorgt insgesamt 2,8 Milliarden Franken an externen Kosten. Für 80 Prozent davon ist der Strassenverkehr zuständig.
Pressekontakt:
Monika Litscher, Vize-Direktorin: monika.litscher@staedteverband, 031 356 32 30
Original-Content von: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017932/100916245
Den Lärm an der Quelle reduzieren durch die Senkung des Tempolimits: Dies wäre der effektivste Weg, um die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen voranzutreiben und gleichzeitig die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Doch nach dem Ständerat will auch die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) nichts davon wissen. Auch sie bevorzugt im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) das Bauen einseitig.
Das Raumplanungsgesetz verlangt verdichtetes Bauen. Damit kann auch der Wohnungsknappheit entgegengewirkt werden. Viele Bauprojekte sind aber wegen Einsprachen aufgrund von Lärm blockiert.
Gleichzeitig wollen die Städte die Bevölkerung und Wirtschaft vor übermässigem Lärm schützen und ihre Lebensqualität bzw. gute Rahmenbedingungen sicherstellen. Dies alles unter einen Hut zu bringen, ist eine grosse Herausforderung. Mit der USG-Reform könnten auf Bundesebene wichtige Weichen gestellt werden. Die UREK-N hat dies - wie schon der Ständerat - nicht zufriedenstellend getan und die Lärmreduktion an der Quelle abgelehnt.
Effektivste Lösung: Temporeduktion im Verkehr
Denn der mit Abstand grösste Verursacher von Lärm ist der Strassenverkehr. Die wirkungsvollste, günstigste und am einfachsten umzusetzende Massnahme zur Lärmreduktion ist die Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Die Städte fordern deshalb vom Bund mehr Spielraum, damit sie entsprechende Massnahmen autonom und einfach umsetzen können. Damit würden lärmbedingte Einsprachen reduziert werden und mehr Bauprojekte bewilligt. Der Städteverband wird sich im Nationalrat dafür einsetzen, dass der Siedlungsraum gestärkt wird und die Städte d ihren Beitrag den Lärm an der Quelle zu reduzieren leisten können.
"Lüftungsfensterpraxis" als Königsweg
Mit Geschwindigkeitsreduktionen können viele Probleme gelöst werden, jedoch nicht alle. Zusätzlich braucht es eine verbindliche Klärung der Lärmvorschriften bei Bauvorhaben, damit mehr Bauprojekte bewilligungsfähig werden. Die Städte favorisieren dabei die sogenannte "Lüftungsfensterpraxis". Diese verlangt unter anderem: Die Grenzwerte müssen eingehalten werden, damit ein Fenster in jedem Raum geöffnet werden kann. Diese Lärmoptimierung wären von Kompensationsmassnahmen begleitet. Die Kommission schickt diese Praxis bachab. Sie möchte bei kontrollierter Lüftung ohne Möglichkeit die Fenster zu öffnen Erleichterungen gewähren oder einen privaten ruhigen Aussenraum zur Verfügung stellen. Dabei soll mindestens in einem Raum pro Wohnung ein Fenster geöffnet werden können.
Folgt der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission, verpasst er eine grosse Chance, um Siedlungsentwicklung und Lebensqualität zu verbinden. Denn Lärm beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität von mehr als 1 Million Menschen in der Schweiz, sondert führt auch zu einem enormen volkswirtschaftlichen Schaden. Gemäss Bundesamt für Umwelt sorgt insgesamt 2,8 Milliarden Franken an externen Kosten. Für 80 Prozent davon ist der Strassenverkehr zuständig.
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