Im Vermittlungsausschuss wurde ein Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt. Bund und Länder haben sich auf den Vorschlag verständigt, die geplante Kfz-Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler nicht einzuführen. Die von der Bundesregierung geplante Kfz-Versicherungspflicht für Stapler, Aufsitzrasenmäher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen wird sehr wahrscheinlich nun doch nicht kommen. Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich im ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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