Die Diskussion, ob eine Gesellschaft ihr Management wegen einer gegen die Gesellschaft verhängten Geldbuße in Regress nehmen kann, hat durch zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen noch einmal Fahrt aufgenommen. Doch eine höchstrichterliche Klärung dieser äußerst umstrittenen Frage scheint nun in Sicht. Ein Artikel von Martin Karwatzki, LL.M., Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei HEUKING. Der Bußgeldregress im Bereich der Managerhaftung gilt gemeinhin als "heißes Eisen". Ausgangspunkt der Diskussion ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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