Eine Modebloggerin und Influencerin, die Kleidung und Handtaschen als Betriebskosten steuerlich geltend machen wollte, erhielt vor Gericht eine Abfuhr. Ihr Beruf, so das Gericht, sei diesbezüglich nicht anders zu beurteilen als sonstige Berufe. Selbstständige können, so die hartnäckige wie falsche Annahme mancher Angestellter, doch fast alles irgendwie steuerlich absetzen. Dass das nicht so ist, musste jetzt eine Influencerin vor Gericht einsehen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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