Berlin - Die SPD hat die Union scharf für ihren Ausstieg aus den Gesprächen über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor möglicher Einflussnahme kritisiert. Er bedaure diesen Schritt, sagte Fraktionsvize Dirk Wiese der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). "In einer der schwierigsten Zeiten für unsere Demokratie seit Jahrzehnten wird die Union ihrer Rolle als verantwortungsvolle Opposition in keinster Weise gerecht."
Die Geschichte habe "leider bereits gezeigt, dass es beim Kampf gegen Extremisten entscheidend sein kann, wie sich die Konservativen verhalten", so Wiese. Er hoffe, dass die Union daraus noch rechtzeitig lerne "und sie ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht wird".
Angesichts des Erstarken der AfD hatte es Überlegungen gegeben, für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme zu sorgen. Nach Gesprächen mit den Koalitionsfraktionen hat die Union dem nun aber eine Absage erteilt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte beispielsweise dafür geworben, etwa die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Wahl und Amtszeit der Verfassungsrichter ins Grundgesetz aufzunehmen. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) sagte der "Rheinischen Post", die Unionsfraktion sehe derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern.
Die Geschichte habe "leider bereits gezeigt, dass es beim Kampf gegen Extremisten entscheidend sein kann, wie sich die Konservativen verhalten", so Wiese. Er hoffe, dass die Union daraus noch rechtzeitig lerne "und sie ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht wird".
Angesichts des Erstarken der AfD hatte es Überlegungen gegeben, für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme zu sorgen. Nach Gesprächen mit den Koalitionsfraktionen hat die Union dem nun aber eine Absage erteilt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte beispielsweise dafür geworben, etwa die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Wahl und Amtszeit der Verfassungsrichter ins Grundgesetz aufzunehmen. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) sagte der "Rheinischen Post", die Unionsfraktion sehe derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern.
© 2024 dts Nachrichtenagentur