St. Gallen - Der Bundesrat hätte keine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG erlassen dürfen, das die Schweiz bei einem Engpass mit elektrischer Energie versorgen sollte. Die gesetzlichen Bedingungen dafür waren laut Bundesverwaltungsgericht nicht erfüllt, weil seiner Ansicht nach im Winter 2022/23 keine schwere Mangellage bestand. Der Bundesrat befürchtete im Februar 2022 nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, dass ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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