Berlin - Der Bundestag hat die umstrittene Teillegalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht. In einer namentlichen Abstimmung votierten am Freitag 407 Abgeordnete für die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). 226 Parlamentarier stimmten dagegen und vier enthielten sich.
In der abschließenden Debatte am Freitag verteidigte Lauterbach das Vorhaben und betonte, mit einer begleitenden Aufklärungskampagne auf Gefahren von Cannabis-Konsum hinzuweisen. Für die Union sagte Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt (CDU), alle Experten hätten sich gegen eine Legalisierung ausgesprochen. Die Linke monierte dagegen, die Legalisierung gehe nicht weit genug, stimmte aber in der Vorabstimmung nach der zweiten Lesung mit der Koalition.
In den vergangenen Monaten war das Vorhaben bereits über Monate kontrovers diskutiert worden. Widerstand kam nicht nur aus Medizinverbänden, der Justiz und den Ländern, sondern auch aus den Reihen der Ampelkoalition selbst. Einige SPD-Abgeordnete, darunter vor allem Innenpolitiker, hatten im Vorfeld angekündigt, gegen die Pläne stimmen zu wollen.
Kritiker des Vorhabens befürchten unter anderem eine Überlastung der Justiz durch die im Gesetz vorgesehene Amnestie-Regelung. Aus der Medizin gibt es zudem Warnungen vor einer Verharmlosung der Droge. Mit Blick auf den zulässigen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr gibt es ebenfalls noch offene Fragen. Manche Experten hatten sich aber auch klar für eine Entkriminalisierung ausgesprochen, darunter auch Polizeibeamte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum zu legalisieren. Ermöglicht werden sollen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Unter anderem will die Regierung mit dem Gesetz den illegalen Markt für Cannabis eindämmen und nach eigenen Angaben auch den Kinder- und Jugendschutz verbessern.
Konkret soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten bleibt der Konsum von Cannabis aber verboten.
Der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum soll mit dem Gesetz ebenfalls ermöglicht werden. Außerdem sollen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben dürfen. Diese "Cannabis-Clubs" dürfen jeweils maximal 500 Mitglieder aufnehmen. An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren ist die Herausgabe auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent limitiert.
Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April in Kraft treten. Die Regelungen für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen jedoch erst ab 1. Juli gelten.
Nach dem Beschluss im Bundestag muss das Gesetz noch durch den Bundesrat und wird dort am 22. März beraten, ist dort aber nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte aber noch den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Gesetzgebungsverfahren somit nochmal ausbremsen.
In der abschließenden Debatte am Freitag verteidigte Lauterbach das Vorhaben und betonte, mit einer begleitenden Aufklärungskampagne auf Gefahren von Cannabis-Konsum hinzuweisen. Für die Union sagte Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt (CDU), alle Experten hätten sich gegen eine Legalisierung ausgesprochen. Die Linke monierte dagegen, die Legalisierung gehe nicht weit genug, stimmte aber in der Vorabstimmung nach der zweiten Lesung mit der Koalition.
In den vergangenen Monaten war das Vorhaben bereits über Monate kontrovers diskutiert worden. Widerstand kam nicht nur aus Medizinverbänden, der Justiz und den Ländern, sondern auch aus den Reihen der Ampelkoalition selbst. Einige SPD-Abgeordnete, darunter vor allem Innenpolitiker, hatten im Vorfeld angekündigt, gegen die Pläne stimmen zu wollen.
Kritiker des Vorhabens befürchten unter anderem eine Überlastung der Justiz durch die im Gesetz vorgesehene Amnestie-Regelung. Aus der Medizin gibt es zudem Warnungen vor einer Verharmlosung der Droge. Mit Blick auf den zulässigen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr gibt es ebenfalls noch offene Fragen. Manche Experten hatten sich aber auch klar für eine Entkriminalisierung ausgesprochen, darunter auch Polizeibeamte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum zu legalisieren. Ermöglicht werden sollen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Unter anderem will die Regierung mit dem Gesetz den illegalen Markt für Cannabis eindämmen und nach eigenen Angaben auch den Kinder- und Jugendschutz verbessern.
Konkret soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten bleibt der Konsum von Cannabis aber verboten.
Der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum soll mit dem Gesetz ebenfalls ermöglicht werden. Außerdem sollen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben dürfen. Diese "Cannabis-Clubs" dürfen jeweils maximal 500 Mitglieder aufnehmen. An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren ist die Herausgabe auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent limitiert.
Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April in Kraft treten. Die Regelungen für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen jedoch erst ab 1. Juli gelten.
Nach dem Beschluss im Bundestag muss das Gesetz noch durch den Bundesrat und wird dort am 22. März beraten, ist dort aber nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte aber noch den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Gesetzgebungsverfahren somit nochmal ausbremsen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur