Berlin (ots) -
Politiker denken anders als Juristen. So ist es wenig verwunderlich, dass Zweitere dem Berliner Senat eine Klatsche verpassten. Der geplante Schuldenfonds für "Klimaschutz, Resilienz und Transformation" in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro ist nicht haltbar. Eine vom Senat beauftragte Anwaltskanzlei geht davon aus, dass er gegen die Verfassung verstößt. Der Grund ist einfach: Wegen der sogenannten Jährlichkeit des Haushalts lässt sich eine Notlage schlicht nicht über mehrere Jahre strecken.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Genau deshalb war schon der Bundeshaushalt von den Karlsruher Verfassungsrichtern für nichtig erklärt worden. Und jenes Urteil sei eben auch auf den Berliner Landeshaushalt anzuwenden, finden die Juristen. Die bisherige Argumentation des Senats, das geplante Sondervermögen sei anders zu bewerten als das des Bundes, teilen sie nicht. Nun sind Politiker keine Juristen. Deswegen ist es gut, dass der Senat ein Gutachten eingeholt hat, um nicht in die gleiche Falle zu laufen wie die Bundesregierung. Doch mit gesundem Menschenverstand hätten CDU und SPD auch einschätzen können, dass der Begriff der Jährlichkeit im Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für Berlin gelten muss.
Klar ist, Berlin muss dringend investieren - in Gebäudesanierungen oder die Energieversorgung. Die Verfassung macht da eindeutige Vorgaben: Eine Notlage muss stichhaltig begründet sein, die Schuldenbremse gilt. Zuletzt hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) deshalb selbst eine Reform der Schuldenbremse gefordert. Das wäre sinnvoller als neue kreative Schuldenlösungen aus dem Senat - mit denen sich wieder Juristen beschäftigen müssen.
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Politiker denken anders als Juristen. So ist es wenig verwunderlich, dass Zweitere dem Berliner Senat eine Klatsche verpassten. Der geplante Schuldenfonds für "Klimaschutz, Resilienz und Transformation" in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro ist nicht haltbar. Eine vom Senat beauftragte Anwaltskanzlei geht davon aus, dass er gegen die Verfassung verstößt. Der Grund ist einfach: Wegen der sogenannten Jährlichkeit des Haushalts lässt sich eine Notlage schlicht nicht über mehrere Jahre strecken.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Genau deshalb war schon der Bundeshaushalt von den Karlsruher Verfassungsrichtern für nichtig erklärt worden. Und jenes Urteil sei eben auch auf den Berliner Landeshaushalt anzuwenden, finden die Juristen. Die bisherige Argumentation des Senats, das geplante Sondervermögen sei anders zu bewerten als das des Bundes, teilen sie nicht. Nun sind Politiker keine Juristen. Deswegen ist es gut, dass der Senat ein Gutachten eingeholt hat, um nicht in die gleiche Falle zu laufen wie die Bundesregierung. Doch mit gesundem Menschenverstand hätten CDU und SPD auch einschätzen können, dass der Begriff der Jährlichkeit im Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für Berlin gelten muss.
Klar ist, Berlin muss dringend investieren - in Gebäudesanierungen oder die Energieversorgung. Die Verfassung macht da eindeutige Vorgaben: Eine Notlage muss stichhaltig begründet sein, die Schuldenbremse gilt. Zuletzt hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) deshalb selbst eine Reform der Schuldenbremse gefordert. Das wäre sinnvoller als neue kreative Schuldenlösungen aus dem Senat - mit denen sich wieder Juristen beschäftigen müssen.
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