Ein Steuerberater muss seinen Mandanten darüber aufklären, wenn eine Steuerermäßigung nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann. Auch dann, wenn das Finanzamt die Steuerermäßigung eigenmächtig gewährt hat. Tut der Steuerberater dies nicht, muss er haften. Ein Steuerberater prüfte für einen Mann, der Gesellschafter einer Praxis für Radiologie und Strahlentherapie war, dessen Steuerbescheid, wonach der Mann für das Veranlagungsjahr 2006 Steuern nachzahlen sollte. In dem Bescheid erfasste ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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