Startschuss für die neue Heizungsförderung bei der KfW. Ab 27.2.2024 können Privatpersonen, die Einfamilienhäuser besitzen und darin wohnen, eine Förderung stellen. Der Höchstsatz beträgt 23.500 Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nimmt Anträge für die neue Heizungsförderung voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 entgegen. Das erklärte die bundeseigene Bank am Tag zuvor. Antragsteller könnten Privatpersonen sein, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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