Vaduz (ots) -
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2019 einem Verpflichtungskredit und in seiner Sitzung vom 5. Oktober 2023 einen Ergänzungskredit für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt. Inklusive dem von der Gemeinde Vaduz gesprochenen Beitrag an das Bauprojekt beträgt der indexierte Verpflichtungskredit aktuell CHF 30.99 Mio.
Nach der Gewährung des ursprünglichen Verpflichtungskredits wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt und das Vorprojekt konnte im 1. Quartal 2023 abgeschlossen werden. Die Planung steht heute kurz vor dem Abschluss der Phase "Bauprojekt".
Die aktuelle Kostenplanung zeigt einen zusätzlichen Kreditbedarf von rund CHF 5.5 Mio. auf, um das Bauprojekt realisieren zu können. Dieser Kreditbedarf unterscheidet sich vom bereits gesprochenen Ergänzungskredit für die Landesbibliothek vom Herbst 2023, welcher auf zusätzlichen Bestellungen basiert, das heisst höheren Leistungen betreffend Biodiversität und Nachhaltigkeit, die nicht im ursprünglichen Verpflichtungskredit vorgesehen waren.
Der nun vorliegende Kreditbedarf beruht im Wesentlichen darauf, dass im Rahmen der Machbarkeitsstudie, welche die Grundlage für den ursprünglichen Verpflichtungskredit bildete, die erforderliche Eingriffstiefe der Umbaumassnahmen für die Umnutzung des Gebäudes offensichtlich zu optimistisch beurteilt wurde. Im Rahmen der tiefergehenden Bearbeitung des Bauprojekts wurde beispielsweise durch Bohrungen in der Betonkonstruktion erkannt, dass die Eingriffstiefe der baulichen Massnahmen höher sein wird als angenommen. Dies führt dazu, dass in den drei Bereichen Brandschutz, Statik und Elektroinstallationen ein zusätzlicher Kreditbedarf besteht.
Da es sich beim gegenständlichen Projekt um die Umnutzung, d.h. einen Umbau eines bestehenden Gebäudes und nicht um einen Neubau handelt, können zwei zentrale Kostentreiber eines Bauprojekts, die Flächen und Volumina, nicht beeinflusst werden. Die vorliegende Kostenplanung wurde im Rahmen der Bearbeitung des Bauprojekts von mehreren Kostenplanern geprüft und es wurden bereits Kostenoptimierungen in Bezug auf die Gebäudetechnik, die Gebäudehülle und die Innenausstattung vorgenommen, sodass kein massgebliches Optimierungspotential mehr besteht.
Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz hat gemeinsam mit der Projektleitung verschiedene Optionen betreffend das weitere Vorgehen evaluiert und mit der Projektkommission im Rahmen der Sitzung vom 21. Februar 2024 diskutiert. Die geprüften Handlungsoptionen beinhalten einen Neubau anstelle einer Umnutzung am aktuell vorgesehen Standort, den Rückfall auf Nächstrangierten des Architekturwettbewerbs, die Eruierung eines neuen Standorts für die Landesbibliothek und die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für einen anderen Zweck, ein sofortiger Projektabbruch und die Erarbeitung eines Bericht und Antrags zu Handen des Landtags betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits.
Vor dem Hintergrund der Ausgangslage, dass erstens für jede zukünftige Nutzung des Gebäudes eine statische, brandschutz- sowie elektrotechnische Ertüchtigung erfolgen muss, zweitens der Standort für die Liechtensteinische Landesbibliothek im Zentrum von Vaduz aus Sicht der Bibliothek und aus ortsplanerischen Überlegungen ideal ist, drittens eine Umnutzung bzw. eine Sanierung eines Gebäudes nachhaltiger ist als ein Neubau und viertens am heutigen Standort der Landesbibliothek und für deren Lager Mietkosten anfallen, hat die Regierung auf Antrag der Projektkommissionsgruppe entschieden, die Planungen nach Abschluss der Phase "Bauprojekt" zu unterbrechen und dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits zur Behandlung vorzulegen.
Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz wird aus diesen Gründen in den kommenden Wochen gemeinsam mit der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften einen Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits erarbeiten und der Regierung zur Verabschiedung zu Handen des Landtags vorlegen. Gemäss aktueller Planung sollte eine Behandlung des Antrags in der Landtagssitzung vom Juni 2024 möglich sein.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916406
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2019 einem Verpflichtungskredit und in seiner Sitzung vom 5. Oktober 2023 einen Ergänzungskredit für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt. Inklusive dem von der Gemeinde Vaduz gesprochenen Beitrag an das Bauprojekt beträgt der indexierte Verpflichtungskredit aktuell CHF 30.99 Mio.
Nach der Gewährung des ursprünglichen Verpflichtungskredits wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt und das Vorprojekt konnte im 1. Quartal 2023 abgeschlossen werden. Die Planung steht heute kurz vor dem Abschluss der Phase "Bauprojekt".
Die aktuelle Kostenplanung zeigt einen zusätzlichen Kreditbedarf von rund CHF 5.5 Mio. auf, um das Bauprojekt realisieren zu können. Dieser Kreditbedarf unterscheidet sich vom bereits gesprochenen Ergänzungskredit für die Landesbibliothek vom Herbst 2023, welcher auf zusätzlichen Bestellungen basiert, das heisst höheren Leistungen betreffend Biodiversität und Nachhaltigkeit, die nicht im ursprünglichen Verpflichtungskredit vorgesehen waren.
Der nun vorliegende Kreditbedarf beruht im Wesentlichen darauf, dass im Rahmen der Machbarkeitsstudie, welche die Grundlage für den ursprünglichen Verpflichtungskredit bildete, die erforderliche Eingriffstiefe der Umbaumassnahmen für die Umnutzung des Gebäudes offensichtlich zu optimistisch beurteilt wurde. Im Rahmen der tiefergehenden Bearbeitung des Bauprojekts wurde beispielsweise durch Bohrungen in der Betonkonstruktion erkannt, dass die Eingriffstiefe der baulichen Massnahmen höher sein wird als angenommen. Dies führt dazu, dass in den drei Bereichen Brandschutz, Statik und Elektroinstallationen ein zusätzlicher Kreditbedarf besteht.
Da es sich beim gegenständlichen Projekt um die Umnutzung, d.h. einen Umbau eines bestehenden Gebäudes und nicht um einen Neubau handelt, können zwei zentrale Kostentreiber eines Bauprojekts, die Flächen und Volumina, nicht beeinflusst werden. Die vorliegende Kostenplanung wurde im Rahmen der Bearbeitung des Bauprojekts von mehreren Kostenplanern geprüft und es wurden bereits Kostenoptimierungen in Bezug auf die Gebäudetechnik, die Gebäudehülle und die Innenausstattung vorgenommen, sodass kein massgebliches Optimierungspotential mehr besteht.
Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz hat gemeinsam mit der Projektleitung verschiedene Optionen betreffend das weitere Vorgehen evaluiert und mit der Projektkommission im Rahmen der Sitzung vom 21. Februar 2024 diskutiert. Die geprüften Handlungsoptionen beinhalten einen Neubau anstelle einer Umnutzung am aktuell vorgesehen Standort, den Rückfall auf Nächstrangierten des Architekturwettbewerbs, die Eruierung eines neuen Standorts für die Landesbibliothek und die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für einen anderen Zweck, ein sofortiger Projektabbruch und die Erarbeitung eines Bericht und Antrags zu Handen des Landtags betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits.
Vor dem Hintergrund der Ausgangslage, dass erstens für jede zukünftige Nutzung des Gebäudes eine statische, brandschutz- sowie elektrotechnische Ertüchtigung erfolgen muss, zweitens der Standort für die Liechtensteinische Landesbibliothek im Zentrum von Vaduz aus Sicht der Bibliothek und aus ortsplanerischen Überlegungen ideal ist, drittens eine Umnutzung bzw. eine Sanierung eines Gebäudes nachhaltiger ist als ein Neubau und viertens am heutigen Standort der Landesbibliothek und für deren Lager Mietkosten anfallen, hat die Regierung auf Antrag der Projektkommissionsgruppe entschieden, die Planungen nach Abschluss der Phase "Bauprojekt" zu unterbrechen und dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits zur Behandlung vorzulegen.
Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz wird aus diesen Gründen in den kommenden Wochen gemeinsam mit der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften einen Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits erarbeiten und der Regierung zur Verabschiedung zu Handen des Landtags vorlegen. Gemäss aktueller Planung sollte eine Behandlung des Antrags in der Landtagssitzung vom Juni 2024 möglich sein.
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