Zürich (ots) -
Der Swissmem Vorstand hat am 27. Februar 2024 für die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass) die JA-Parole gefasst. Das neue Gesetz fördert den Ausbau der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen. Das ist wichtig, um Netto-Null zu schaffen und langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zu den teuren und schädlichen Initiativen zur Biodiversität und zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien, welche ebenfalls am 9. Juni 2024 zur Abstimmung kommen, fasste der Vorstand die NEIN-Parole.
Der Mantelerlass zur Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes in der Schweiz zielt darauf ab, die inländische Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen zu steigern. Dies ist angesichts der fortschreitenden Dekarbonisierung und damit zunehmenden Elektrifizierung sowie der Winter-Importabhängigkeit der Schweiz dringend nötig. Die Unternehmen der Tech-Industrie sind auf eine sichere Stromversorgung angewiesen.
Der Vorstand von Swissmem lehnt das Referendum aus Kreisen des Landschaftsschutzes ab und hat zum Mantelerlass die JA-Parole gefasst. Er ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung von Netto-Null bis 2050. Allerdings wird diese Gesetzesrevision das Versprechen einer sicheren und wirtschaftlich tragbaren Stromversorgung nicht einlösen können. In der Schweiz wird bis 2050 von einem Strombedarf in der Höhe von 80 bis 90 Terrawattstunden ausgegangen. Sollte bis dann keine neue Produktion zugebaut und die Kernenergie wegfallen, würde die inländische Produktionsleistung nur noch rund die Hälfte des Strombedarfes decken. Um eine sichere und wirtschaftlich tragbare Stromversorgung zu gewährleisten sind weitere Massnahmen nötig: Der Ausbau der inländischen Stromproduktion muss technologieoffen geschehen und alle klima-neutralen Stromerzeugungstechnologien umfassen. Zudem muss die Stromnetz-Infrastruktur ausgebaut werden. Und nicht zuletzt brauchen wir ein Strommarkt-Abkommen mit der EU als Teil der Bilateralen III.
Biodiversitätsinitiative: zu weitreichend und einschränkend
Nein sagt Swissmem zur äusserst weitereichenden Biodiversitätsinitiative. Eine Annahme würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern. Es ist zu befürchten, dass die Interessen der Biodiversität systematisch höher gewichtet würden als beispielsweise die Energieversorgungssicherheit. Zudem würde der Zugang von Industriefirmen zu Land für Produktionsstätten eingeschränkt.
Prämien-Entlastungsinitiative führt zu massiven volkswirtschaftlichen Mehrkosten
Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP würde gemäss einer Kostenschätzung des Bundes im Jahr 2030 zu Mehrkosten von 7 bis 11,7 Milliarden Franken führen. Diese Mehrkosten sind nicht tragbar. Sie müssten über eine massive Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Lohnabgaben finanziert werden. Das würde nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch die Firmen der Tech-Industrie stark belasten. Aus diesem Grund hat der Swissmem Vorstand die NEIN-Parole gefasst. Auf eine Parolenfassung zur gesundheitspolitischen "Kostenbremse-Initiative" verzichtet Swissmem.
Pressekontakt:
Weitere Auskünfte erteilen:
Noé Blancpain, Leiter Kommunikation und Public Affairs
Tel. +41 44 384 48 65 / Mobile +41 78 748 61 63
E-Mail n.blancpain@swissmem.ch
Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail p.cordonier@swissmem.ch
Original-Content von: Swissmem, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100053245/100916425
Der Swissmem Vorstand hat am 27. Februar 2024 für die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass) die JA-Parole gefasst. Das neue Gesetz fördert den Ausbau der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen. Das ist wichtig, um Netto-Null zu schaffen und langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zu den teuren und schädlichen Initiativen zur Biodiversität und zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien, welche ebenfalls am 9. Juni 2024 zur Abstimmung kommen, fasste der Vorstand die NEIN-Parole.
Der Mantelerlass zur Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes in der Schweiz zielt darauf ab, die inländische Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen zu steigern. Dies ist angesichts der fortschreitenden Dekarbonisierung und damit zunehmenden Elektrifizierung sowie der Winter-Importabhängigkeit der Schweiz dringend nötig. Die Unternehmen der Tech-Industrie sind auf eine sichere Stromversorgung angewiesen.
Der Vorstand von Swissmem lehnt das Referendum aus Kreisen des Landschaftsschutzes ab und hat zum Mantelerlass die JA-Parole gefasst. Er ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung von Netto-Null bis 2050. Allerdings wird diese Gesetzesrevision das Versprechen einer sicheren und wirtschaftlich tragbaren Stromversorgung nicht einlösen können. In der Schweiz wird bis 2050 von einem Strombedarf in der Höhe von 80 bis 90 Terrawattstunden ausgegangen. Sollte bis dann keine neue Produktion zugebaut und die Kernenergie wegfallen, würde die inländische Produktionsleistung nur noch rund die Hälfte des Strombedarfes decken. Um eine sichere und wirtschaftlich tragbare Stromversorgung zu gewährleisten sind weitere Massnahmen nötig: Der Ausbau der inländischen Stromproduktion muss technologieoffen geschehen und alle klima-neutralen Stromerzeugungstechnologien umfassen. Zudem muss die Stromnetz-Infrastruktur ausgebaut werden. Und nicht zuletzt brauchen wir ein Strommarkt-Abkommen mit der EU als Teil der Bilateralen III.
Biodiversitätsinitiative: zu weitreichend und einschränkend
Nein sagt Swissmem zur äusserst weitereichenden Biodiversitätsinitiative. Eine Annahme würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern. Es ist zu befürchten, dass die Interessen der Biodiversität systematisch höher gewichtet würden als beispielsweise die Energieversorgungssicherheit. Zudem würde der Zugang von Industriefirmen zu Land für Produktionsstätten eingeschränkt.
Prämien-Entlastungsinitiative führt zu massiven volkswirtschaftlichen Mehrkosten
Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP würde gemäss einer Kostenschätzung des Bundes im Jahr 2030 zu Mehrkosten von 7 bis 11,7 Milliarden Franken führen. Diese Mehrkosten sind nicht tragbar. Sie müssten über eine massive Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Lohnabgaben finanziert werden. Das würde nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch die Firmen der Tech-Industrie stark belasten. Aus diesem Grund hat der Swissmem Vorstand die NEIN-Parole gefasst. Auf eine Parolenfassung zur gesundheitspolitischen "Kostenbremse-Initiative" verzichtet Swissmem.
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