Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am 27. Februar 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 23. Februar 2024 beschlossenen hat, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 23. Februar 2024 beschlossen, ein dreizehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses soll insbesondere dazu beitragen, die Möglichkeiten des russischen Militärs und der Rüstungsindustrie zu mindern und Umgehungshandlungen über Firmen aus Drittstaaten zu unterbinden. Zugleich soll damit der illegalen Deportation und Umerziehung von Ukrainern durch Russland entgegengewirkt werden.
Im Rahmen dieses Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 106 Personen und 88 Einrichtungen erlassen. Bei den Personen handelt es sich um Führungskräfte in russischen Rüstungsunternehmen, in Unternehmen im Bereich Erdöl- und Erdgasförderung bzw. der dafür benötigten Technik, in weiteren Industrieunternehmen, deren Produkte militärisch Anwendung finden, sowie um Personen, die in Unternehmen tätig sind, die dazu beitragen, EU-Sanktionen für doppelt verwendbare Güter zu umgehen. Unter den neu gelisteten Personen sind auch weitere hochrangige Militärs und Kommandeure der russischen Streitkräfte, Funktionäre in den von Russland besetzen Gebieten in der Ukraine, Personen, die massgeblich bei der systematischen Verfolgung ukrainischer Bürger, deren Zwangsumsiedlung und Umerziehung beteiligt sind (insbesondere von ukrainischen Kindern), und Personen, die bei der Beschaffung von Rüstungsgütern auf dem Seeweg aus Nordkorea involviert sind. Schliesslich wurden Richter, Staatsanwälte und hochrangige Vertreter der Justizbehörden in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine sanktioniert.
Bei den Unternehmen handelt es sich um Firmen, die Teil des militärischen und industriellen Komplexes Russlands und von Belarus sind, Unternehmen im Bereich geologische Exploration und Bergbau sowie Organisationen, die Desinformationen und Propaganda zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine verbreiten bzw. bei der Zwangsumsiedlung und Umerziehung ukrainischer Staatsbürger (vorrangig Kinder) beteiligt sind. Ebenfalls umfasst die Liste Unternehmen, die an der Beschaffung von Rüstungsgütern aus Nordkorea beteiligt sind.
Gleichentags hat die Regierung den Nachvollzug der von der EU am 22. Februar 2024 beschlossenen neuen Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau beschlossen. Sechs Personen und eine Organisation werden aufgrund ihrer Verbindungen zu Russland und aufgrund ihrer Handlungen zur Destabilisierung der Republik Moldau in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916452
Die Regierung hat am 27. Februar 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 23. Februar 2024 beschlossenen hat, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 23. Februar 2024 beschlossen, ein dreizehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses soll insbesondere dazu beitragen, die Möglichkeiten des russischen Militärs und der Rüstungsindustrie zu mindern und Umgehungshandlungen über Firmen aus Drittstaaten zu unterbinden. Zugleich soll damit der illegalen Deportation und Umerziehung von Ukrainern durch Russland entgegengewirkt werden.
Im Rahmen dieses Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 106 Personen und 88 Einrichtungen erlassen. Bei den Personen handelt es sich um Führungskräfte in russischen Rüstungsunternehmen, in Unternehmen im Bereich Erdöl- und Erdgasförderung bzw. der dafür benötigten Technik, in weiteren Industrieunternehmen, deren Produkte militärisch Anwendung finden, sowie um Personen, die in Unternehmen tätig sind, die dazu beitragen, EU-Sanktionen für doppelt verwendbare Güter zu umgehen. Unter den neu gelisteten Personen sind auch weitere hochrangige Militärs und Kommandeure der russischen Streitkräfte, Funktionäre in den von Russland besetzen Gebieten in der Ukraine, Personen, die massgeblich bei der systematischen Verfolgung ukrainischer Bürger, deren Zwangsumsiedlung und Umerziehung beteiligt sind (insbesondere von ukrainischen Kindern), und Personen, die bei der Beschaffung von Rüstungsgütern auf dem Seeweg aus Nordkorea involviert sind. Schliesslich wurden Richter, Staatsanwälte und hochrangige Vertreter der Justizbehörden in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine sanktioniert.
Bei den Unternehmen handelt es sich um Firmen, die Teil des militärischen und industriellen Komplexes Russlands und von Belarus sind, Unternehmen im Bereich geologische Exploration und Bergbau sowie Organisationen, die Desinformationen und Propaganda zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine verbreiten bzw. bei der Zwangsumsiedlung und Umerziehung ukrainischer Staatsbürger (vorrangig Kinder) beteiligt sind. Ebenfalls umfasst die Liste Unternehmen, die an der Beschaffung von Rüstungsgütern aus Nordkorea beteiligt sind.
Gleichentags hat die Regierung den Nachvollzug der von der EU am 22. Februar 2024 beschlossenen neuen Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau beschlossen. Sechs Personen und eine Organisation werden aufgrund ihrer Verbindungen zu Russland und aufgrund ihrer Handlungen zur Destabilisierung der Republik Moldau in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.
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