Erst vor wenigen Wochen gab es Gerüchte, dass die geplante Verpflichtung für Tankstellenbetreiber zum Aufbau von Schnellladestationen von Verkehrsminister Wissing deutlich abgeschwächt wird. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Reform zum Jahreswechsel 2027/2028 in Kraft treten soll. Es verdichten sich die Hinweise, dass die von der Bundesregierung geplante Verpflichtung für Tankstellenbetreiber zum Aufbau von Schnellladestationen für E-Autos wie berichtet ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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