Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 5 U 107/23) hat eine Bank dazu verurteilt, ihrem Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von gut 17.000 Euro zu erstatten, die dieser für die vorzeitige Beendigung einer Baufinanzierung gezahlt hatte. Grund: Die Bank hatte in dem Kreditvertrag eine missverständliche Information zur Berechnung des Vorfälligkeitszinses verwendet. Ist dies der Fall, so greift § 502 Absatz 2 Nr. 2 BGB. Dort heißt es nämlich, dass die Bank den Anspruch auf Zahlung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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