Zahlreiche Nutzer von Online-Glücksspielen, wie beispielsweise Internet-Poker, erhalten derzeit Post, die ihnen einen ordentlichen Schrecken versetzt. Absender ist die Kriminalpolizei, die zu einer Anhörung lädt. Der Vorwurf: Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel, gemäß §285 des Strafgesetzbuchs (StGB). Durch die Nutzung von Internet-Casinos, die in Deutschland nicht lizenziert sind, könne sich der Spieler mitschuldig gemacht haben, so heißt es in den Schreiben. Was ist von diesem Vorgehen zu halten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Roland Klaus