Das Landgericht Tübingen hat sich als erstes Gericht mit der Leistungspflicht eines Cyberversicherers im Schadenfall auseinandergesetzt. Der Fall beleuchtet, wie die Fehleinschätzung von IT-Sicherheitsrisiken und die Kommunikation zwischen Versicherer und Versichertem die Leistungspflicht beeinflussen können. Das Urteil und seine möglichen Auswirkungen erläutert ein Rechtsexperte. Ein Artikel von Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Wirth RechtsanwälteDas Bundesamt für ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact