Die Absicht der Sparkasse Bremen, 140 Seiten Papier pro Kunde zu sparen, war gut - der Versand von mehr als 15.000 USB-Sticks sorgt jetzt allerdings für Kopfschütteln im Netz. Seit 2021 gilt: Eine Bank, die ihre Geschäftsbedingungen ändert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Kund:innen im Vorfeld zu informieren.AnzeigeAnzeige Das passiert entweder im Online-Banking oder durch seitenlange Schreiben mit den kompletten AGB, die per Post verschickt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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