Erhalten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten Geld zurück, werden bis zu 150 Euro pro Jahr steuerlich nicht angerechnet. Welche Fallstricke aber zu beachten sind BeitragsrückerstattungenErstatten Krankenkassen einen Teil der Beiträge, weil Versicherte bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, müssen sie ihre Rückzahlungen später in der Steuererklärung angeben - und dafür auch noch einen Nachweis liefern. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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