Essen (ots) -
Der monatelange Besetzungsstreit um das Präsidentenamt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) findet womöglich doch noch ein Finale beim Bundesverfassungsgericht. Wie am Wochenende aus Justizkreisen verlautete, könnte der bei der Auswahlentscheidung übergangene Bundesrichter die mögliche Befangenheit von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Karlsruhe neu ausleuchten lassen. Über den Gang zum Bundesverfassungsgericht muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen entschieden werden.
Wie das OVG am Freitag überraschend klar entschieden hatte, darf eine Bekannte von Limbach neue Präsidentin in Münster werden. Vorwürfe einer "manipulativen Verfahrensgestaltung", die zuvor das Verwaltungsgericht Münster festgestellt hatte, hätten sich nicht als belastbar erwiesen. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Limbachs Besetzung als rechtswidrig eingestuft hatte, wurde aufgehoben. Geklagt hatten ein Abteilungsleiter des Justizministeriums, der den Präsidentenposten eigentlich bekommen sollte, und eben jener Bundesrichter, dem die höchste Rechtsprechungskompetenz im Bewerberfeld bescheinigt wird.
Es gebe ein "sehr interessantes Dokument", das im Rechtsstreit bislang unzureichend gewürdigt worden sei, hieß es unter Juristen. Dabei muss es sich um eine bislang unbekannte "Eidesstattliche Versicherung" des Bundesrichters vom 5. Dezember 2023 handeln. Darin beschreibt er detailliert, wie die schwarz-grüne Koalition versucht haben soll, ihn von seiner Bewerbung um das OVG-Präsidentenamt abzubringen.
Zunächst habe sich der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsgruppe, Ansgar Heveling, Anfang September 2022 bei ihm gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt lag im OVG-Auswahlverfahren noch keine Dienstbeurteilung der Limbach-Favoritin vor. "Herr Heveling unterrichtete mich, dass man sich in Koalitionskreisen in Düsseldorf wünsche, dass eine Frau OVG-Präsidentin werde. Dies sei vor allen Dingen ein Wunsch der Grünen", heißt es in der "Eidesstattlichen Versicherung" wörtlich.
Zudem schildert der Bundesrichter den Verlauf eines Treffens mit Limbach am 11. November 2022 ganz anders, als der Justizminister das im Rechtsausschuss des Landtags eingeräumt hatte. Limbach habe ihn explizit aufgefordert, seine Bewerbung zurückzunehmen, so der Bundesrichter in der Versicherung. Wörtlich heißt es weiter: "So könnte das ohnehin schon lange währende Verfahren beschleunigt werden. Der Minister deutete auch an, dass man über eine Kompensation für mein Wohlwollen nachdenken könne." Träfe das so zu, was der Minister zumindest in dieser Form bestreitet, hätte Limbach im Landtag die Unwahrheit gesagt.
Das OVG sah trotz dieser bemerkenswerten Gespräche lange vor Abschluss des regulären Bewerbungsverfahrens keinen Beleg dafür, "dass eine solche Absprache das Ergebnis der Auswahlentscheidung beeinflusst hat", wie es im Urteilstext vom Freitag heißt.
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Der monatelange Besetzungsstreit um das Präsidentenamt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) findet womöglich doch noch ein Finale beim Bundesverfassungsgericht. Wie am Wochenende aus Justizkreisen verlautete, könnte der bei der Auswahlentscheidung übergangene Bundesrichter die mögliche Befangenheit von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Karlsruhe neu ausleuchten lassen. Über den Gang zum Bundesverfassungsgericht muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen entschieden werden.
Wie das OVG am Freitag überraschend klar entschieden hatte, darf eine Bekannte von Limbach neue Präsidentin in Münster werden. Vorwürfe einer "manipulativen Verfahrensgestaltung", die zuvor das Verwaltungsgericht Münster festgestellt hatte, hätten sich nicht als belastbar erwiesen. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Limbachs Besetzung als rechtswidrig eingestuft hatte, wurde aufgehoben. Geklagt hatten ein Abteilungsleiter des Justizministeriums, der den Präsidentenposten eigentlich bekommen sollte, und eben jener Bundesrichter, dem die höchste Rechtsprechungskompetenz im Bewerberfeld bescheinigt wird.
Es gebe ein "sehr interessantes Dokument", das im Rechtsstreit bislang unzureichend gewürdigt worden sei, hieß es unter Juristen. Dabei muss es sich um eine bislang unbekannte "Eidesstattliche Versicherung" des Bundesrichters vom 5. Dezember 2023 handeln. Darin beschreibt er detailliert, wie die schwarz-grüne Koalition versucht haben soll, ihn von seiner Bewerbung um das OVG-Präsidentenamt abzubringen.
Zunächst habe sich der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsgruppe, Ansgar Heveling, Anfang September 2022 bei ihm gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt lag im OVG-Auswahlverfahren noch keine Dienstbeurteilung der Limbach-Favoritin vor. "Herr Heveling unterrichtete mich, dass man sich in Koalitionskreisen in Düsseldorf wünsche, dass eine Frau OVG-Präsidentin werde. Dies sei vor allen Dingen ein Wunsch der Grünen", heißt es in der "Eidesstattlichen Versicherung" wörtlich.
Zudem schildert der Bundesrichter den Verlauf eines Treffens mit Limbach am 11. November 2022 ganz anders, als der Justizminister das im Rechtsausschuss des Landtags eingeräumt hatte. Limbach habe ihn explizit aufgefordert, seine Bewerbung zurückzunehmen, so der Bundesrichter in der Versicherung. Wörtlich heißt es weiter: "So könnte das ohnehin schon lange währende Verfahren beschleunigt werden. Der Minister deutete auch an, dass man über eine Kompensation für mein Wohlwollen nachdenken könne." Träfe das so zu, was der Minister zumindest in dieser Form bestreitet, hätte Limbach im Landtag die Unwahrheit gesagt.
Das OVG sah trotz dieser bemerkenswerten Gespräche lange vor Abschluss des regulären Bewerbungsverfahrens keinen Beleg dafür, "dass eine solche Absprache das Ergebnis der Auswahlentscheidung beeinflusst hat", wie es im Urteilstext vom Freitag heißt.
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