Köln (ots) -
Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen Kardinal Rainer Woelki wegen mutmaßlicher Falschaussagen werden sich vermutlich bis zum Sommer hinziehen. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf die Behörde. Grund für die lange Dauer sei die riesige Menge des bei Woelki beschlagnahmten Datenmaterials. Entgegen anderslautenden Medienberichten, wonach die Nachforschungen durch die Strafverfolger verzögert würden, ist nach Recherchen des "Kölner Stadt-Anzeiger" das Gegenteil der Fall. Angesichts der Flut von 800.000 beschlagnahmten E-Mails mit einer halben Million Anhängen aus dem Erzbistum sowie etwa 120.000 Chatnachrichten, die sich nebst Anhängen im mutmaßlichen Tatzeitraum auf dem zeitweilig konfiszierten Handy des Kardinals befanden, habe Ermittlungsleiter Ulf Willuhn entschieden, die Analyse-Arbeit aufzuteilen. Laut Staatsanwaltschaft sichten Kriminalbeamte des Kölner Staatsschutzes seit November den Mailverkehr. Zur Chefsache hat Willuhn, Chef der politischen Abteilung der Kölner Anklagebehörde, die Auswertung von Woelkis Handydaten gemacht. "Dies ist vorliegend mit Blick auf die geltende Unschuldsvermutung und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten wegen der besonderen Sensibilität der beim Kardinal selbst gesicherten Daten sachdienlich sowie geboten", sagte Behördensprecher Ulrich Bremer dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Im Gespräch mit der Zeitung begrüßte Woelkis Rechtsanwalt Björn Gercke das Vorgehen. "In Verfahren, in denen es um prominente Personen wie meinen Mandanten geht, ist es üblich, dass die Staatsanwaltschaft selbst drauf schaut", sagte Gercke. Dass die Ermittlungen sich durch umfangreiche Datenanalyse hinziehen, sei nicht zu ändern. Das sei für seinen Mandanten belastend. Am Ende, glaubt Gercke, "wird sich herausstellen, dass mein Mandant sich nicht strafbar gemacht hat, und die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen".
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft alle drei Ermittlungsverfahren, die 2022 und 2023 gegen Woelki eingeleitet wurden, zu einem gemeinsamen zusammengeführt. Dabei geht es um den Verdacht des Meineids sowie falscher eidesstattlicher Versicherungen in mehreren Fällen. Der Kardinal bestreitet sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe. Alle fraglichen Aussagen, die Woelki vor dem Landgericht Köln beeidet oder in schriftlichen Erklärungen für das Gericht an Eides statt versichert hat, stehen im Zusammenhang mit Presserechtsstreitigkeiten, die der Kardinal gegen die "Bild"-Zeitung führt. Juristisch gehen die Auseinandersetzungen Woelkis mit der "Bild"-Zeitung in die nächste Runde. Am 14. März findet vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Berufungsverhandlung zur strittigen Berichterstattung der Zeitung statt (Az 15 U 70/23). Konkret geht es in dem Verfahren erneut um Woelkis Kenntnisstand zum Fall eines Priesters, den er 2017 in ein herausgehobenes Amt beförderte. Wie OLG-Sprecherin Eva Moewes sagte, muss Woelki zu dem Verhandlungstermin nicht persönlich erscheinen.
Bericht des KStA auf:
www.ksta.de/751501
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/66749/5727836
Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen Kardinal Rainer Woelki wegen mutmaßlicher Falschaussagen werden sich vermutlich bis zum Sommer hinziehen. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf die Behörde. Grund für die lange Dauer sei die riesige Menge des bei Woelki beschlagnahmten Datenmaterials. Entgegen anderslautenden Medienberichten, wonach die Nachforschungen durch die Strafverfolger verzögert würden, ist nach Recherchen des "Kölner Stadt-Anzeiger" das Gegenteil der Fall. Angesichts der Flut von 800.000 beschlagnahmten E-Mails mit einer halben Million Anhängen aus dem Erzbistum sowie etwa 120.000 Chatnachrichten, die sich nebst Anhängen im mutmaßlichen Tatzeitraum auf dem zeitweilig konfiszierten Handy des Kardinals befanden, habe Ermittlungsleiter Ulf Willuhn entschieden, die Analyse-Arbeit aufzuteilen. Laut Staatsanwaltschaft sichten Kriminalbeamte des Kölner Staatsschutzes seit November den Mailverkehr. Zur Chefsache hat Willuhn, Chef der politischen Abteilung der Kölner Anklagebehörde, die Auswertung von Woelkis Handydaten gemacht. "Dies ist vorliegend mit Blick auf die geltende Unschuldsvermutung und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten wegen der besonderen Sensibilität der beim Kardinal selbst gesicherten Daten sachdienlich sowie geboten", sagte Behördensprecher Ulrich Bremer dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Im Gespräch mit der Zeitung begrüßte Woelkis Rechtsanwalt Björn Gercke das Vorgehen. "In Verfahren, in denen es um prominente Personen wie meinen Mandanten geht, ist es üblich, dass die Staatsanwaltschaft selbst drauf schaut", sagte Gercke. Dass die Ermittlungen sich durch umfangreiche Datenanalyse hinziehen, sei nicht zu ändern. Das sei für seinen Mandanten belastend. Am Ende, glaubt Gercke, "wird sich herausstellen, dass mein Mandant sich nicht strafbar gemacht hat, und die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen".
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft alle drei Ermittlungsverfahren, die 2022 und 2023 gegen Woelki eingeleitet wurden, zu einem gemeinsamen zusammengeführt. Dabei geht es um den Verdacht des Meineids sowie falscher eidesstattlicher Versicherungen in mehreren Fällen. Der Kardinal bestreitet sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe. Alle fraglichen Aussagen, die Woelki vor dem Landgericht Köln beeidet oder in schriftlichen Erklärungen für das Gericht an Eides statt versichert hat, stehen im Zusammenhang mit Presserechtsstreitigkeiten, die der Kardinal gegen die "Bild"-Zeitung führt. Juristisch gehen die Auseinandersetzungen Woelkis mit der "Bild"-Zeitung in die nächste Runde. Am 14. März findet vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Berufungsverhandlung zur strittigen Berichterstattung der Zeitung statt (Az 15 U 70/23). Konkret geht es in dem Verfahren erneut um Woelkis Kenntnisstand zum Fall eines Priesters, den er 2017 in ein herausgehobenes Amt beförderte. Wie OLG-Sprecherin Eva Moewes sagte, muss Woelki zu dem Verhandlungstermin nicht persönlich erscheinen.
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