Zürich (ots) -
Jeder zweite Hund in der Schweiz stammt aus dem Ausland. Um dem unseriösen Welpenhandel den Riegel vorzuschieben, plant der Bund, den Import von Hunden unter 15 Wochen zu verbieten. Der Zürcher Tierschutz begrüsst diese Verschärfung des Tierschutzgesetzes, fordert aber zusätzlich mehr Transparenz und harte Strafen.
Im Rahmen der aktuellen Revision der Tierschutzverordnung sollen die Importvorschriften für Hundewelpen verschärft werden. Neu dürfen diese - wie in vielen EU-Ländern - erst mit 15 Wochen eingeführt werden und brauchen somit eine gültige Tollwutimpfung. Der Schweizer Markt soll so an Attraktivität verlieren. Denn die ausländische Hundemafia produziert unter tierschutzwidrigen Bedingungen massenhaft Welpen, welche oft krank und verhaltensgestört in die Schweiz geliefert werden.
Die Verschärfungen gehen nicht weit genug
Der Zürcher Tierschutz begrüsst die Erhöhung des Mindestalters von 8 auf 15 Wochen, weil die Tiere dann robuster sind und die Transporte besser überstehen. Ebenso erfreulich ist, dass neu auch der Kauf illegal importierter Hunde gebüsst werden kann. "Aber der skrupellose Hundehandel wird dadurch nicht verhindert", moniert Co-Geschäftsleiterin Nadja Brodmann. "In Deutschland etwa blüht der illegale Welpenhandel trotz 15-Wochen-Regel nach wie vor. Die Hundemafia findet immer neue Wege, die Gesetze zu umgehen."
Nicht nur Welpen leiden
Unter dem Deckmantel des Tierschutzes werden auch erwachsene Hunde importiert, für die sich die zuständigen Organisationen nach der Übergabe nicht mehr verantwortlich fühlen, wenn Gesundheits- oder Verhaltensprobleme auftreten. Oft haben diese Hunde Schwierigkeiten, sich an unser Leben voller Regeln, Einschränkungen und fremder Umweltreize zu gewöhnen. Selbst wenn sie geimpft sind, so leiden sie häufig an den Folgen von Mangelernährung, Verletzungen oder Krankheiten. Früher oder später werden viele dieser Hunde in Schweizer Tierheime abgeschoben - oder eingeschläfert.
Es braucht mehr Transparenz...
Um den unseriösen Hundehandel zu stoppen, fordert der Zürcher Tierschutz, dass zukünftig bei der Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS zwingend vermerkt wird, wer den Hund gezüchtet oder importiert hat - auch wenn es sich um eine Person bzw. Organisation ohne Schweizer Meldeadresse handelt oder der Hund in den ersten Tagen nach Grenzübertritt weitergereicht wird. Derzeit steht in dem dafür vorgesehenen Datenfeld sehr oft "Unbekannt". So haben die Behörden Probleme, die Hunde zurückzuverfolgen und die verantwortlichen Organisationen oder Privatpersonen zur Rechenschaft zu ziehen. Um hier Transparenz zu schaffen, braucht es Anpassungen in der Tierseuchenverordnung und Kontrollen durch die für den Vollzug zuständigen Behörden.
...und harte Strafen
Viele Fälle illegaler Schlepperei bleiben unentdeckt und allfällige Bussen sind ebenso wie Tierverluste einkalkuliert: Der Profit der Hundemafia wird kaum geschmälert. Umso wichtiger ist es, dass neu auch Personen in der Schweiz bestraft werden können, wenn sie im Internet einen Hund bestellen, der dann illegal ins Land geschafft wird. "Doch es braucht hohe Bussen, die den Strafrahmen von 20'000 Franken voll ausschöpfen", mahnt Brodmann. "Läppische Summen von einigen hundert Fragen schrecken niemanden ab."
Schnelle Umsetzung
In jedem Fall braucht es für alle Neuerungen eine kurze Übergangszeit. "Solange der Status quo gilt, kommen Woche für Woche kranke und verhaltensgestörte Hunde über die Schweizer Grenze, die teure Therapien brauchen oder eingeschläfert werden", befürchtet Brodmann.
Weitere Informationen:
Medienseite mit Bildern als Download:
https://www.zuerchertierschutz.ch/de/medien/detail/tierschutz-revision-welpen
Pressekontakt:
Nadja Brodmann, Zoologin und Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
nbrodmann@zuerchertierschutz.ch
044 261 43 36 / 079 334 91 70
Original-Content von: Zürcher Tierschutz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100057078/100916648
Jeder zweite Hund in der Schweiz stammt aus dem Ausland. Um dem unseriösen Welpenhandel den Riegel vorzuschieben, plant der Bund, den Import von Hunden unter 15 Wochen zu verbieten. Der Zürcher Tierschutz begrüsst diese Verschärfung des Tierschutzgesetzes, fordert aber zusätzlich mehr Transparenz und harte Strafen.
Im Rahmen der aktuellen Revision der Tierschutzverordnung sollen die Importvorschriften für Hundewelpen verschärft werden. Neu dürfen diese - wie in vielen EU-Ländern - erst mit 15 Wochen eingeführt werden und brauchen somit eine gültige Tollwutimpfung. Der Schweizer Markt soll so an Attraktivität verlieren. Denn die ausländische Hundemafia produziert unter tierschutzwidrigen Bedingungen massenhaft Welpen, welche oft krank und verhaltensgestört in die Schweiz geliefert werden.
Die Verschärfungen gehen nicht weit genug
Der Zürcher Tierschutz begrüsst die Erhöhung des Mindestalters von 8 auf 15 Wochen, weil die Tiere dann robuster sind und die Transporte besser überstehen. Ebenso erfreulich ist, dass neu auch der Kauf illegal importierter Hunde gebüsst werden kann. "Aber der skrupellose Hundehandel wird dadurch nicht verhindert", moniert Co-Geschäftsleiterin Nadja Brodmann. "In Deutschland etwa blüht der illegale Welpenhandel trotz 15-Wochen-Regel nach wie vor. Die Hundemafia findet immer neue Wege, die Gesetze zu umgehen."
Nicht nur Welpen leiden
Unter dem Deckmantel des Tierschutzes werden auch erwachsene Hunde importiert, für die sich die zuständigen Organisationen nach der Übergabe nicht mehr verantwortlich fühlen, wenn Gesundheits- oder Verhaltensprobleme auftreten. Oft haben diese Hunde Schwierigkeiten, sich an unser Leben voller Regeln, Einschränkungen und fremder Umweltreize zu gewöhnen. Selbst wenn sie geimpft sind, so leiden sie häufig an den Folgen von Mangelernährung, Verletzungen oder Krankheiten. Früher oder später werden viele dieser Hunde in Schweizer Tierheime abgeschoben - oder eingeschläfert.
Es braucht mehr Transparenz...
Um den unseriösen Hundehandel zu stoppen, fordert der Zürcher Tierschutz, dass zukünftig bei der Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS zwingend vermerkt wird, wer den Hund gezüchtet oder importiert hat - auch wenn es sich um eine Person bzw. Organisation ohne Schweizer Meldeadresse handelt oder der Hund in den ersten Tagen nach Grenzübertritt weitergereicht wird. Derzeit steht in dem dafür vorgesehenen Datenfeld sehr oft "Unbekannt". So haben die Behörden Probleme, die Hunde zurückzuverfolgen und die verantwortlichen Organisationen oder Privatpersonen zur Rechenschaft zu ziehen. Um hier Transparenz zu schaffen, braucht es Anpassungen in der Tierseuchenverordnung und Kontrollen durch die für den Vollzug zuständigen Behörden.
...und harte Strafen
Viele Fälle illegaler Schlepperei bleiben unentdeckt und allfällige Bussen sind ebenso wie Tierverluste einkalkuliert: Der Profit der Hundemafia wird kaum geschmälert. Umso wichtiger ist es, dass neu auch Personen in der Schweiz bestraft werden können, wenn sie im Internet einen Hund bestellen, der dann illegal ins Land geschafft wird. "Doch es braucht hohe Bussen, die den Strafrahmen von 20'000 Franken voll ausschöpfen", mahnt Brodmann. "Läppische Summen von einigen hundert Fragen schrecken niemanden ab."
Schnelle Umsetzung
In jedem Fall braucht es für alle Neuerungen eine kurze Übergangszeit. "Solange der Status quo gilt, kommen Woche für Woche kranke und verhaltensgestörte Hunde über die Schweizer Grenze, die teure Therapien brauchen oder eingeschläfert werden", befürchtet Brodmann.
Weitere Informationen:
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Nadja Brodmann, Zoologin und Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
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