Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2024 den Jahresbericht 2023 des Nationalen Präventionsmechanismus zur Kenntnis genommen.
Liechtenstein ist Vertragspartei des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, mit welchem ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert wurde. Mit der Ratifizierung hat sich Liechtenstein verpflichtet, einen nationalen Präventionsmechanismus (NPM) zu schaffen.
Der Nationale Präventionsmechanismus führt regelmässig Besuche an Orten der Freiheitsentziehung - wie beispielsweise dem Landesgefängnis - durch. Ziel ist es, die Haftbedingungen zu überprüfen und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In Liechtenstein wurde die im Strafvollzugsgesetz vorgesehene Vollzugskommission auch mit den Rechten und Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus betraut. Der Nationale Präventionsmechanismus ist im regelmässigen Dialog mit den Behörden und richtet Empfehlungen an diese. Im Jahresbericht gibt er einen Überblick über seine Besuche und Empfehlungen. Zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins gehört auch die Veröffentlichung dieses Jahresberichtes in deutscher und englischer Sprache.
Der Jahresbericht für das Jahr 2023 kann in deutscher und englischer Fassung über www.regierung.li (Ministerium für Infrastruktur und Justiz: Bereich Themen/Justiz) heruntergeladen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100916666
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2024 den Jahresbericht 2023 des Nationalen Präventionsmechanismus zur Kenntnis genommen.
Liechtenstein ist Vertragspartei des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, mit welchem ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert wurde. Mit der Ratifizierung hat sich Liechtenstein verpflichtet, einen nationalen Präventionsmechanismus (NPM) zu schaffen.
Der Nationale Präventionsmechanismus führt regelmässig Besuche an Orten der Freiheitsentziehung - wie beispielsweise dem Landesgefängnis - durch. Ziel ist es, die Haftbedingungen zu überprüfen und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In Liechtenstein wurde die im Strafvollzugsgesetz vorgesehene Vollzugskommission auch mit den Rechten und Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus betraut. Der Nationale Präventionsmechanismus ist im regelmässigen Dialog mit den Behörden und richtet Empfehlungen an diese. Im Jahresbericht gibt er einen Überblick über seine Besuche und Empfehlungen. Zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins gehört auch die Veröffentlichung dieses Jahresberichtes in deutscher und englischer Sprache.
Der Jahresbericht für das Jahr 2023 kann in deutscher und englischer Fassung über www.regierung.li (Ministerium für Infrastruktur und Justiz: Bereich Themen/Justiz) heruntergeladen werden.
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