Bern (ots) -
Der Schweizer Presserat hat einen Leitfaden zum journalistischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) publiziert. Dabei geht es vor allem um die neuen KI-Werkzeuge, die künstliche Inhalte generieren, das können Texte, Bilder, Videos, Sprachbeiträge oder Fotos sein.
Der Leitfaden basiert auf der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" (https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/)(auch Journalismuskodex genannt) und den dazugehörenden Richtlinien (https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/).
JournalistInnen und Redaktionen sind zu jedem Zeitpunkt verantwortlich für die von ihnen publizierten Beiträge - diese Verantwortung kann nie an ein KI-Tool abgegeben werden. Auch muss darauf geachtet werden, dass künstlich generierte Beiträge (zum Beispiel Fotos oder Videos) nie mit der Realität verwechselt werden können und dass der Einsatz von KI-Werkzeugen transparent gemacht wird.
Der vorliegende Leitfaden fokussiert auf die "Pflichten" der JournalistInnen. Zu den "Rechten der Journalistinnen und Journalisten" im Zusammenhang mit KI wird sich der Presserat zeitnah äussern. Ebenfalls noch nicht diskutiert wurde im Stiftungsrat die Frage, ob der Journalismuskodex mit einer Bestimmung zu KI ergänzt werden muss. Der Presserat ist sich der sehr schnellen Entwicklung in diesem Bereich bewusst und wird regelmässig überprüfen, ob es in seinem Regelwerk Ergänzungen braucht.
Anbei den Leitfaden (https://presserat.ch/journalistenkodex/ki_leitfaden/)im Wortlaut sowie den "Presserats-Newsletter #8 (https://presserat.ch/newsletter_8)", der Einblick in die Erarbeitung des Leitfadens gewährt.
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch
Original-Content von: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100916692
Der Schweizer Presserat hat einen Leitfaden zum journalistischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) publiziert. Dabei geht es vor allem um die neuen KI-Werkzeuge, die künstliche Inhalte generieren, das können Texte, Bilder, Videos, Sprachbeiträge oder Fotos sein.
Der Leitfaden basiert auf der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" (https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/)(auch Journalismuskodex genannt) und den dazugehörenden Richtlinien (https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/).
JournalistInnen und Redaktionen sind zu jedem Zeitpunkt verantwortlich für die von ihnen publizierten Beiträge - diese Verantwortung kann nie an ein KI-Tool abgegeben werden. Auch muss darauf geachtet werden, dass künstlich generierte Beiträge (zum Beispiel Fotos oder Videos) nie mit der Realität verwechselt werden können und dass der Einsatz von KI-Werkzeugen transparent gemacht wird.
Der vorliegende Leitfaden fokussiert auf die "Pflichten" der JournalistInnen. Zu den "Rechten der Journalistinnen und Journalisten" im Zusammenhang mit KI wird sich der Presserat zeitnah äussern. Ebenfalls noch nicht diskutiert wurde im Stiftungsrat die Frage, ob der Journalismuskodex mit einer Bestimmung zu KI ergänzt werden muss. Der Presserat ist sich der sehr schnellen Entwicklung in diesem Bereich bewusst und wird regelmässig überprüfen, ob es in seinem Regelwerk Ergänzungen braucht.
Anbei den Leitfaden (https://presserat.ch/journalistenkodex/ki_leitfaden/)im Wortlaut sowie den "Presserats-Newsletter #8 (https://presserat.ch/newsletter_8)", der Einblick in die Erarbeitung des Leitfadens gewährt.
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